Fünfjährige am Weg zum Kindergarten missbraucht: Fünf Jahre Haft
Ein erschütternder Fall von Kindesmissbrauch ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Ein fünfjähriges, körperlich und geistig beeinträchtigtes Mädchen soll vom Chauffeur eines Fahrdienstunternehmens schwer sexuell missbraucht worden sein. Der 45-Jährige, der vor Gericht ein umfassendes Geständnis ablegte, wurde von einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Apostol) wegen Vergewaltigung und weiterer Sittlichkeitsdelikte zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Zudem wies der Senat den bisher Unbescholtenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des Psychiaters Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine ausgeprägte Pädophilie attestierte und im Zusammenhang damit betonte, dass von dem ausgebildeten Sanitäter eine erhebliche Gefahr ausgehe. Ohne eine entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung sei zu befürchten, dass der Mann neuerlich Straftaten gegen unmündige Mädchen setzen wird, warnte Hofmann.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 45-Jährige erbat Bedenkzeit. Sollte die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen, kann der Mann auch nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe ohne zeitliche Befristung so lange zwangsweise angehalten werden, bis ihm psychiatrische Gutachten bescheinigen, dass er für sein Umfeld keine Gefahr mehr darstellt.
Tat gefilmt
Die inkriminierte Vergewaltigung hatte bereits im Sommer 2015 stattgefunden. Der Beschuldigte filmte die Tat mit seinem Handy. Darüber hinaus dürfte er ab 2018 pornografisches Material von unmündigen Mädchen in seiner Nachbarschaft angefertigt haben. Betroffen waren zwei Volksschülerinnen. Mit der einen unternahm er mehrmals Radausflüge, die andere besuchte den Sanitäter ab und zu in seiner Wohnung, weil sie seinen Hund streicheln wollte.
Als eines der Mädchen zu Hause berichtete, dass der Mann von ihr Nacktfotos angefertigt hatte, kam der Stein ins Rollen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, abgesehen von den selbst hergestellten Bildern wurde im Zug einer Hausdurchsuchung bei dem Mann weiteres kinderpornografisches Material - 131 Bilddateien und 15 Videos - sichergestellt.
„Ich habe erkannt, dass ich therapiert werden muss“, bemerkte der Angeklagte abschließend. Die betroffenen Mädchen bzw. ihre Erziehungsberechtigten, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, bekamen finanzielle Entschädigungen zwischen 2.000 und 5.000 Euro zugesprochen.
Kommentare