Frau von 14-Jähriger erstochen: "Wir können die Kinder nicht einsperren"

Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe habe im Vorfeld keine Hinweise auf eine Fremdgefährdung durch das Mädchen gesehen, betonte Sprecherin Ingrid Pöschmann in der ZIB 2.

Auf dem Friedhof Baumgarten in Wien-Penzing ist es am Montag zu einer Bluttat gekommen, eine 64-jährige Friedhofsbesucherin wurde mit mehreren Messerstichen getötet. Am Dienstag hat ein 14-jähriges Mädchen die Tat gestanden. Zum Motiv steht noch nichts fest. Die Verdächtige und das Opfer sollen sich zuvor nicht gekannt haben.

Das Mädchen war seit November des Vorjahres in einer betreuten, sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft untergebracht, sie soll an einer schweren psychischen Erkrankung leiden. 

Ingrid Pöschmann, Sprecherin der MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe), sagte am Dienstagabend in der ZIB 2, dass es im Vorfeld keinerlei Hinweise auf eine Fremdgefährdung durch die 14-Jährige gegeben habe. Eine akute Gefährdung habe die Kinder- und Jugendhilfe nur im selbstverletzenden Verhalten des Mädchens gesehen.

"Psychisch krankes Mädchen darf einfach alleine hinaus?"

"Am späten Nachmittag darf das 14-jährige Mädchen, immerhin psychisch schwer krank, einfach alleine nach draußen?", sprach Moderator Martin Thür das Thema Ausgangsmöglichkeiten in der von vier Erwachsenen betreuten WG an. Es handle sich um sozialpädagogische Wohngemeinschaften, in denen es auch „alters- und entwicklungsadäquat“ die Möglichkeit gebe, nach draußen zu gehen. Es gebe „keine gesetzliche Grundlage, die Kinder festzuhalten, anzuhalten, einzusperren“. Man setze stattdessen auf Beziehungsarbeit, Vertrauen und therapeutische sowie fachärztliche Angebote, diese habe es in diesem Fall auch gegeben, erklärte Pöschmann. 

Thür fragte nochmal nach: Brauche es bei schweren psychischen Erkrankungen nicht doch stärkere Einschränkungen? Pöschmann betonte abermals: "Wir können die Kinder nicht einsperren, und das wollen wir auch nicht. Denn so wäre es nicht möglich, dass das Kind Fuß fasst und sich auf unsere Angebote einlässt."

Weitere Ermittlungen nach tödlichem Messerangriff

Zur Frage, wie die Tatwaffe, ein Taschenmesser, in den Besitz des Mädchens gelangen konnte, sagte Pöschmann: „Das wissen wir nicht, das ist derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.“ Leibesvisitationen würden bei den Kindern und Jugendlichen nicht routinemäßig durchgeführt; bei Anlass – etwa wenn befürchtet werde, Kinder könnten Substanzen oder Waffen mitnehmen – werde man tätig, „aber auch da müssen wir immer auf den rechtlichen Rahmen achten“. 

Zudem verwies Pöschmann darauf, dass Kinder in der Realität, etwa in der Küche, auch laufend mit Besteck in Kontakt seien. Zum Zeitpunkt, als das Mädchen hinaus gegangen sei, habe man „nicht erkannt und nicht gesehen, dass hier eine Fremdgefährdung da ist“; es sei wie immer vereinbart worden, wann die 14-Jährige zurück sein sollte.

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