Frau brach Grapscher die Nase: „Kein strafbares Verhalten“

Frau brach Grapscher die Nase:  „Kein strafbares Verhalten“
Laut Strafverteidiger dürfte das Verfahren gegen die 21-Jährige schnell eingestellt werden.

Der Fall rund um eine angebliche sexuelle Belästigung, die mit einer gebrochenen Nase des Verdächtigen endete, regt User in sozialen Medien auf. Anzeigt wurde nämlich nicht nur der 20-jährige Afghane, sondern auch sein 21-jähriges Opfer aus der Schweiz, das zum Silvesterpfad nach Wien gekommen war – und zwar wegen schwerer Körperverletzung.

Laut Polizei soll sie sich nachdem der Mann ihr auf den Po gegriffen hatte, reflexartig umgedreht haben und dem Verdächtigen dabei die Nase gebrochen haben.

Offensichtlich vorsatzlos

Geht es nach Strafverteidiger Philipp Wolm, muss die Frau aber mit keinen unangenehmen rechtlichen Konsequenzen rechnen, wie er im KURIER sagt: „Durch den duch die Medien transportierten Geschehensverlauf ist kein strafbares Verhalten seitens der jungen Frau erkennbar und mit einer alsbaldigen Verfahrenseinstellung duch die Staatsanwaltschaft zu rechnen. Sie hat offensichtlich vorsatzlos gehandelt und wollte den 'Grapscher' nicht schwer verletzen. Die Frage einer Notwehrsituation stellt sich nur zweitranging."

Frau brach Grapscher die Nase:  „Kein strafbares Verhalten“

Philipp Wolm, Strafverteidiger

Asylberechtigter

Der 20-jährige Verdächtige soll am Silvesterpfad am Rathausplatz zuvor auch schon andere Frauen begrapscht haben.Der Mann aus Afghanistan ist in Österreich asylberechtigt. Das  bedeutet, dass er in Österreich anerkannt wurde. Eine mögliche Verurteilung wegen sexueller Belästigung würde nichts an seinem Asylstatus ändern und er könnte trotzdem hier bleiben.
Gegen ihn wurde eine Anzeige nach dem sogenannten „Po-Grapsch-Paragraf“ erstattet. Das Gesetz zu sexueller Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen trat erst im September 2017 in Kraft. Bei einer Verurteilung drohen dem jungen Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.

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