Doch kein Taxameter: Uber kann weiter mit Vorabpreisen fahren

Doch kein Taxameter: Uber kann weiter mit Vorabpreisen fahren
Neue Novelle im Ministerrat ermöglicht weiter Unterscheidung von Taxi und Uber. Auch geteilte Fahrten werden ab 2021 möglich.

Kurz vor knapp ändert sich doch noch einmal alles.

Mit 1. Jänner 2021 tritt endlich die 2019 beschlossene Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in Kraft. Dieses hätte Taxis und Mietwagen (und damit Dienste wie Uber, Bolt oder Holmi) einer gleichen Regelung unterwerfen sollen.

Gleiche Behandlung für Taxi und Uber

Konkret hätte das geheißen: Alle - ob Taxis oder Uber & Co - hätten sich bei der Preisberechnung an den Taxitarif halten und alle Fahrer bzw. die Fahrerinnen hätte über einen Taxischein verfügen müssen.

Bestellte Fahrten mit vorab fixiertem Preis (wie es Uber & Co derzeit anbieten) wären nur mehr ab einer Fahrtdauer von 90 Minuten möglich gewesen.

Doch kein Taxameter: Uber kann weiter mit Vorabpreisen fahren

Der Aufschrei unter den jungen Technologieanbietern war groß: Dieses Gesetz würde Wettbewerb verhindern, Uber drohte sich vom Wiener Markt zurückzuziehen.

Die Taxibranche jubelte. 

Neuer Beschluss 

Doch nun brachte die grüne Klimaschutzministerin Leonore Gewessler am Mittwoch eine Änderung der Novelle im Ministerrat ein: Die Möglichkeit der Fahrtbestellung bleibt erhalten. 

Es würd künftig also weiter zwei Varianten geben: Ein vorab fixierter Preis bei Bestellungen und eine Berechnung mit Taxameter. Grundsätzlich kann jeder Anbieter beide Varianten anbieten (letztere allerdings nur sofern er über einen geeichten Fahrpreisanzeiger verfügt.)

Unter- und Obergrenze

Um Preiskampf zu verhindern, wird den Bundesländern die Möglichkeit geschaffen Unter- und Obergrenze festzulegen.  

Konkret darf in Wien keine Fahrt günstiger als 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 plus Funktaxe 2,80 Euro) sein. Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindest-Fahrpreis von 5 Euro.

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Das heißt übersetzt: Uber & Co  können den Kunden weiterhin fixe Preise beim Buchen anbieten, dieser muss sich in der Spanne zwischen Mindest- und Höchstwert befinden, der von der Stadt festgelegt wird. 

Was schon in der alten Version der Novelle angekündigt war und jetzt auch so kommt: Sowohl Taxi- als auch Uber- bzw. Bolt-, Holmi- oder FreeNow-Fahrer müssen ab 2021 über einen Taxischein verfügen.  

Geteilte Fahrten

Außerdem, teilte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit, können sich in Zukunft Fahrgäste die Fahrt teilen – und unabhängig vom Abhol- und Zielort des jeweiligen Fahrgastes.

Hier gilt ein Mindestpreis von 3 Euro.

Auf Kritik reagiert

Mit den Maßnahmen werde auch auf die Kritik der Bundeswettbewerbsbehörde reagiert. 

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Diese warf der nun veralteten Novelle Verhinderung von Innovation vor und prognostizierte Marktaustritte sowie Qualitäts- und Arbeitsplatzverlust.

Reaktion von Uber & Co

Mit Freudebekundungen hält man sich bei Uber noch etwas zurück. Man wolle abwarten, ob die Novelle nun auch tatsächlich umgesetzt wird. Zu viel habe sich in den vergangenen Monaten kurzfristig wieder geändert.

Matthias Kalb, Managing Direktor des österreichischen Anbieters Holmi, freut sich jedoch schon und ist gespannt, wie die Details der Novelle aussehen. Wie sich der Preis zusammensetzen wird, ist noch unklar. "Ein transparenter Mindest- bzw. Maximalpreis pro Kilometer und/auch Minute wäre sehr fortschrittlich und genau das, was wir immer gefordert haben."

"Tod der Taxis"

Die Taxibranche tobt unterdessen bereits wieder.

„Uns droht der Tod des klassischen Taxis“, sagt Resul Ekrem Gönültaş, Obmann der Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Wien.

Ein Unternehmer hat bereits eine Demonstration angekündigt.

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Ab 1. Jänner

Die Novelle wurde im Ministerrat beschlossen und wird nun an das Parlament weitergeleitet. Die Regelungen werden die bereits bestehende Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe ergänzen, die am 1. Jänner 2021 in Kraft tritt.

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