Das Mädchen aus dem Prügelvideo: Leonie schlägt wieder zu

Das Mädchen aus dem Prügelvideo: Leonie schlägt wieder zu
Im Jahr 2016 schlug sie beim Wiener Donauzentrum ein Mädchen krankenhausreif. Jetzt fasste sie acht Jahre Haft aus; nicht rechtskräftig.

Die junge Frau, die Donnerstag Vormittag vor dem Gerichtssaal in Wien wartet, hat nichts mehr mit dem prügelnden, pöbelnden Mädchen aus der Vergangenheit zu tun. Zumindest äußerlich. Leonie trägt keine Hoodies mehr. Keine engen Jeans. Ihr Haar ist mit einem beigen Kopftuch bedeckt. Ihre Bluse ist weit, der Rock lang. Leonie trägt Brille, sie spricht leise. Doch die Vorwürfe sind die gleichen geblieben: Die mittlerweile 22-Jährige soll zugeschlagen haben. Nicht zum ersten Mal.

Leonies (medial bekannte) Geschichte beginnt im Jahr 2016. Sechs Jugendliche schlugen damals vor dem Donauzentrum eine 15-Jährige krankenhausreif. Das Opfer erlitt unter anderem einen doppelten Kieferbruch. Mehrere Burschen waren Teil der Gruppe. Doch die Anführerin war ein zartes Mädchen im Teenager-Alter. Es war Leonie. Ein Video von dem Übergriff ging viral, wurde millionenfach angeklickt.

Anti-Gewalt-Training

Nach ihrer ersten Verurteilung bekam das Mädchen unter anderem ein Anti-Gewalt-Training, Psychotherapie und eine engmaschige Betreuung in einer WG.

Genutzt hat all das wenig. Mittlerweile hat die 22-Jährige drei Vorstrafen. Zum Gerichtstermin wird sie direkt aus der Justizanstalt gebracht. Leonie hat ihre Bewährungsauflagen nicht eingehalten, kam nicht zu vereinbarten Terminen.

Es sind gleich mehrere Vorwürfe, die gegen die junge Frau (vertreten von Rechtsanwältin Sonja Scheed) erhoben werden. Im vergangenen April soll sie mit ihrem Ex und einer Freundin einem jungen Mann in Dornbach gefolgt sein, ihn geschlagen und ausgeraubt haben.

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Zwei Monate später geriet sie mit ihrem Ex in eine Schlägerei am Neubaugürtel. Der Konkurrent bekam 30 Faustschläge ab. Im vergangenen Februar soll sie bei einem Gerichtsverfahren gegen ihren Ex-Freund falsch ausgesagt haben. Und schließlich wurde in Leonies Wohnung eine Gaspistole gefunden. Gegen die junge Frau besteht ein Waffenverbot.

Verräterisches Kopftuch

Was sagt Leonie zu all dem? „Das war ich nicht.“ Als  Richter Stefan Erdei aufzählt, was alles gegen sie spricht – unter anderem die Aussage ihres Ex-Freundes und auch ein auffälliges blaues Kopftuch, das die Räuberin auf Bildern einer Überwachungskamera trug – erklärt Leonie lapidar: „Sie wissen es nicht. Sie haben nur Indizien.“

Und Leonie erzählt, dass es sich bei der Aussage des Ex-Freundes (mit dem sie in der Haft noch immer schreibt) um einen Racheakt handeln würde. „Ich habe mit ihm Schluss gemacht. Ich habe die Wohnung nicht verlassen dürfen, er hat mich geschlagen.“ – „Warum waren Sie dann zusammen?“, fragt der Richter. „Blind vor Liebe. Kennen Sie?“

Dann zeigt der Richter eine Zeichnung. In der Mitte ist ein verschleierter Frauenkopf erkennbar, links und rechts davon eine Kalaschnikow. Darunter Leonies Häftlingsnummer. Es soll sich um eine Tätowierung handeln. „Das ist doch eine schöne Zeichnung. Ist das verboten?“, fragt Leonie trotzig.

Wenig später fehlen ihr die Worte – es ist der Moment, als der Richter das Urteil spricht: „Es hat offensichtlich alles bisher nicht dazu beigetragen, dass Sie aus dieser Welt, in die Sie da hineingeraten sind, ausgeschieden sind.“ Er verurteilt sie zu acht Jahren Haft; nicht rechtskräftig. Leonie schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.

Als die junge Frau aus dem Gerichtssaal geführt wird, trifft sie auf die Mutter ihres (inhaftierten) Ex-Freundes. Sie findet ihre Stimme wieder. Doch es sind keine druckreifen Worte.

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