Das große Ringen um die Zufahrtsbeschränkung in der Innenstadt

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Für ÖAMTC ist die geplante Regelung nicht verfassungskonform.

Der große österreichische Autofahrerclub ÖAMTC steigt für seine Mitglieder auf die Barrikaden – aktuell geht es um die Novelle der Straßenverkehrsordnung, mit der ab Mai kommenden Jahres kameraüberwachte Zufahrtsbeschränkungen in den Innenstädten ermöglicht werden sollen. 

Eine Maßnahme, die seit Jahren umkämpft ist und nun von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden soll.

Jurist äußert Bedenken

Unterstützung holte sich der Club von Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien. Seiner Ansicht nach stehen diese Pläne im Widerspruch „zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und auch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.“ 

Eine vorherige VfGH-Entscheidung über Abschnittskontrollen (Section Control) habe ähnliche Kontrolltechniken bereits untersagt. Nur in gefährlichen Streckenabschnitten, also Tunneln oder Baustellen, seien solche Kameraaufnahmen zulässig. 

„Bei einer Verkehrsberuhigungsmaßnahme haben wir eine solche besondere Gefahrensituation nicht“, argumentiert der Rechtsexperte. Darüber hinaus ortete Piska darin einen Fall von „Vorratsdatenspeicherung“, weil Daten von Menschen gesammelt würden, „die kein Delikt begangen“ hätten.

Breite Zustimmung für Kameras

Dem treten in seltener Einigkeit SPÖ-Verkehrsstadträtin Ulli Sima, ÖVP-Bezirksvorsteher Markus Figl und der Präsident der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck, entschieden entgegen.

„Mehr als 20 österreichische Städte fordern diese rechtlichen Möglichkeiten und es ist wirklich erfreulich, dass Minister Hanke dies nun mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg bringt“, steht Mobilitätsstadträtin Sima hinter dem Entwurf, der für Figl „eine praxistaugliche Lösung für die Innenstadt“ darstelle. Bis zu 15.700 Einfahrten in den Ersten Bezirk könnten mit dem Modell täglich verhindert werden, rechnet er vor.

Mehr Platz für Menschen

Den frei werdenden Platz durch weniger Parkplätze will die Wirtschaftskammer sinnvoll nutzen, sagt Ruck, etwa für kurzfristiges Parken und praxisgerechte Lösungen für den Wirtschaftsverkehr. Dass die Maßnahme datenschutzkonform geregelt wird, „versteht sich von selbst“, will Ruck derartige Bedenken zerstreuen.

Und der VCÖ (Verein Mobilität mit Zukunft) betont: Der Straßenlärm belaste in den Städten 750.000 Menschen, die Verkehrsabgase sogar 1,4 Millionen. „Verkehrsberuhigung reduziert Lärm und Abgase des Straßenverkehrs“, streicht VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky heraus.

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