Was macht ein Wiener Bezirksvorsteher eigentlich?

Symbolbild für Bezirksvorsteher: Fassade mit der Aufschrift Bezirksvorstehung.
Wer bestimmt in den Bezirken Wiens, was passiert? Ein Blick auf Aufgaben, Macht und Alltag der Wiener Bezirksvorsteher.

In Wien gibt es 23 Bezirke – jeder mit eigenen Themen, Herausforderungen und politischen Mehrheiten. An ihrer Spitze stehen die Bezirksvorsteher, die gemeinsam mit der Bezirksvertretung die Geschicke ihres Bezirks lenken

Doch zu welchem Zweck? Was ist die Aufgabe dieser politischen Oberhäupter in den 23 Wiener Bezirken?

Rechte und Pflichten eines Bezirksvorstehers in Wien

Laut Stadtverfassung liegen die Zuständigkeiten der Bezirksvorsteherinnen und -vorsteher unter anderem bei der Instandhaltung von Kindergärten sowie Pflichtschulen und bestimmten Straßen, dem Bau von Spielplätzen, der Errichtung und Instandhaltung von Grünanlagen sowie der Führung von Seniorentreffs.

Dafür gibt es ein eigenes Budget, das die Bezirksvorsteher gemeinsam mit der Bezirksvertretung verwalten. In ihrer budgetären Verantwortung liegen aber auch: 

  • Märkte,
  • Musikschulen,
  • Familienbäder oder
  • Kanalbauten.

Repräsentationspflichten

Dazu kommen bestimmte Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte gegenüber der Stadt sowie Repräsentationspflichten.

Vor allem aber sind die Bezirksvorsteher nahe an der Bevölkerung. Bei jeder Eröffnung im Bezirk sind sie anwesend, es gibt Sprechstunden für die Bürgerinnen und Bürger. Und damit ist die Meinung der Bezirksvorsteher auch für die Stadt nicht ganz unerheblich.

Gegenentwurf zur SPÖ-Vormacht in Wien

Gleichzeitig ermöglicht ein Vorsteher im Bezirk einen Gegenentwurf zur SPÖ-Vorherrschaft in der Stadt. 

Der Vorsteher oder die Vorsteherin eines Bezirks wird auf Vorschlag der stimmenstärksten Partei von der Bezirksvertretung für fünf Jahre gewählt. Wird die Funktion vorzeitig zurückgelegt, muss ein Nachfolger gewählt werden.

Im Gegensatz zu seinem Stellvertreter darf der Bezirksvorsteher selbst übrigens keinen anderen Beruf ausüben.

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