Bestechungsversuch in Wiener Schönheitszentrum: 20 Monate bedingt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Geschäftsführer der illegalen Pfuschklinik bot 100.000 Euro an, um weiteren behördlichen Schwierigkeiten zu entgehen.

Der Geschäftsführer eines zwielichtigen Wiener Schönheitszentrums ist am Dienstag nach mehreren Verhandlungsrunden am Landesgericht für Strafsachen wegen eines Bestechungsversuchs schuldig gesprochen worden. Der 47-Jährige wurde zu 20 Monaten Haft verurteilt, die ihm bedingt nachgesehen wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Mann war vorgeworfen worden, im Dezember 2017 bei einem Kontrollbesuch der Magistratsabteilung für Gesundheitsrecht (MA 40) "Schmiergeld" in Höhe von 100.000 Euro geboten zu haben, um weiteren behördlichen Schwierigkeiten zu entgehen. Der Angeklagte hatte sich beim Verhandlungsauftakt leugnend verantwortet und behauptet, er habe mit der Leiterin der MA 40-Delegation, die ihn angezeigt hatte, gar nicht gesprochen. Diese Version schien einem Schöffensenat (Vorsitz: Helene Gnida) nach der zeugenschaftlichen Befragung sämtlicher Behördenvertreter widerlegt.

Untragbare Hygiene, Ärzte mit Berufsverbot

Der MA 40 waren wiederholt Missstände in dem mit Jahresbeginn 2017 eröffneten Schönheitszentrum zur Kenntnis gelangt. Kunden beklagten sich über untragbare hygienische Zustände, zwei Mediziner, die Behandlungen durchführten, waren in Österreich nicht bzw. nicht mehr als Ärzte zugelassen. Beim einen handelte es sich um einen Allgemeinmediziner, dessen Ordination die MA 40 schon 2014 schließen hatte lassen. Die Ärztekammer wiederum verhängte über den praktischen Arzt ein Berufsverbot - der Mann hatte zugunsten einer algerischen Tätergruppe von dieser gestohlene Smartphones, Laptops, Tablets, Schmuck, Uhren, Pelzmäntel verhökert und den Kriminellen illegale Potenzmittel überlassen. 2017 wurde er dafür wegen Hehlerei rechtskräftig verurteilt.

Operiert ohne Ausbildung

Beim zweiten Arzt handelte es sich um einen Slowaken, der in dem Betrieb ohne Abschluss einer entsprechenden Ausbildung Schönheitsoperationen vornahm, bei denen es mehrfach zu Komplikationen kam. Weil er bei zumindest sechs Patienten - vier junge Frauen und zwei Burschen - "gemurkst" hatte, wurde der Arzt im vergangenen Jänner vom Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

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