Berufungsverhandlung: Strafe für Obdachlosenmörder erhöht

Der junge Mann, der Dienstag Vormittag vor dem Verhandlungssaal F des Oberlandesgerichts Wien steht, versteckt sein Gesicht hinter seinen langen Haaren. Er blickt auf den Boden. Um den Bauch trägt er einen ledernen Gurt - eine Sicherungsmaßnahme. Links und rechts von ihm stehen zwei Justizwachebeamte. Am Oberlandesgericht Wien fand am Dienstag die Berufungsverhandlung im Fall rund um den Obdachlosenmörder statt.
Im vergangenen November wurde der 18-Jährige im Landesgericht für Strafsachen in Wien bereits zu 12 Jahren Haft verurteilt. Der Höchstrahmen liegt bei 15 Jahren - aufgrund des Alters. Der Staatsanwaltschaft war das zu wenig.
"Wir haben hier eines der abscheulichsten Verbrechen, die in Wien in den vergangenen Jahren begangen worden sind", sagt am Dienstag der Oberstaatsanwalt. "Er hat zwei Obdachlose grausam umgebracht und das bei einem weiteren Opfer versucht." Im Juli und August 2023 griff er schlafende Obdachlose mit einem Messer an. "Das war alles minutiös geplant. Er hat genau darauf geachtet, dass sich die Opfer nicht wehren können. Und er hat zuvor Drogen genommen, damit er das schafft."
Die Polizei ermittelte fieberhaft. Doch es gab nur ein belangloses Foto aus der Ferne, das den Täter zeigte. Nur, weil sich der Bursche schließlich selbst stellte, konnten die Morde aufgeklärt werden. "Weil er seine eigene Bosheit nicht mehr ausgehalten hat", meint der Oberstaatsanwalt. "Sein Geständnis war von Reue gezeichnet", widerspricht Rechtsanwalt Manfred Arbacher-Stöger.
Es gebe keine Entschuldigung für diese Wahnsinnstaten. Doch das Geständnis müsse etwas wert sein, meint der Anwalt.
Auch der Bursche selbst meldet sich zu Wort. "Am Anfang hatte ich kein Gefühl von Reue. Aber drei, vier Wochen, bevor ich mich gestellt habe, war es unerträglich." Ihm werde jetzt erst klar, was er gemacht habe. "Ich träume davon, was passiert ist, ich habe Panikattacken."
Seine Strafe wird dennoch von 12 auf 13 Jahre erhöht. "Das ist Schwerstkriminalität. Jedes einzelne Tötungsdelikt hat eine Straf-Höchstgrenze von 15 Jahren", stellt der Richter fest. Auch wenn der Bursche eine "unvorstellbare Kindheit" gehabt habe, könne das nicht dazu führen, aus Wut ziellos wehrlose Opfer auszusuchen.
Neben der Haftstrafe wurde der Bursche auch in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.
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