Politstreit wegen Sozialgelds für mutmaßlichen IS-Kämpfer
Der mutmaßliche IS-Terrorist Azad G. (27) war zwischen zwei "Syrien-Einsätzen" in den Jahren 2014 und 2015 in Wien. Dabei wurde er zweimal vom Verfassungsschutz befragt, allerdings lagen offenbar nicht genügend Beweise vor, um den Austro-Türken festzunehmen.
Deshalb lebte Azad G. unbehelligt in den Bundeshauptstadt und bekam auch die ihm zustehende Sozialhilfe ausbezahlt, wie die Kronen Zeitung berichtet hat. In Summe waren das 12.400 Euro. Sowohl die SPÖ (Sozialstadtrat Peter Hacker) als auch die FPÖ (Klubobmann Johann Gudenus) orten hier ein Versagen, allerdings an jeweils anderer Stelle, also bei der Gegenseite.
Nach Ansicht Hackers hätte Wien früher in Kenntnis gesetzt werden müssen. "Es ist unfassbar, dass offensichtlich Staatsanwaltschaft, Innenministerium und Geheimdienste an diesem Fall dran sind, aber nichts unternommen haben und wir null Information darüber bekommen haben. Es wird Zeit, dass der Innenminister endlich seine Arbeit aufnimmt", meint der SP-Sozialstadtrat. Schuld seien also die von FPÖ und ÖVP geführten Ressorts (Justiz und Inneres).
Gudenus: SPÖ als "Scharia Partei Österreichs"
Wenig später konterte Gudenus, er sieht einen "SPÖ-Skandal erster Güte". Der FPÖ-Politiker verwies auf den Umstand, dass im besagten Zeitraum Sonja Wehsely (SPÖ) als Sozialstadträtin "gefuhrwerkt" habe. Es handle sich um jene Frau, deren Lebensgefährte Andreas Schieder sich erfolglos um das Amt des Wiener Bürgermeisters beworben habe und jetzt als SPÖ-Spitzenkandidat für die EU-Wahl ins Rennen gehe, fügte er hinzu – wobei Gudenus in der Aussendung die SPÖ auch als "Scharia-Partei Österreichs" titulierte.
Wie berichtet, möchte Wiens Bürgermeister Michael Ludwig Azad G. seinen österreichischen Pass entziehen. Da G. auch Türke ist, bestehen durchaus Chancen, dass dies erfolgreich ist. Unklar ist auch noch, wann der Terrorverdächtige nach Österreich gebracht wird. Der Schweizer Bundesrat hat nun beschlossen, dass es in vergleichbaren Fällen keine Rückholaktion gibt – allerdings darf der Betreffende einreisen, wird dann aber wohl verhaftet.
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