Heimischer IS-Kämpfer war auf "Urlaub" in Wien

Der 27-jährige Wiener hielt sich nach einer Schussverletzung 2013 zwischenzeitlich in Wien auf.

Jener 27-jährige Wiener und mutmaßliche IS-Kämpfer, der von kurdischen Einheiten in Syrien festgenommen wurde, hat sich nach seiner Ausreise in das Bürgerkriegsland 2013 zwischenzeitlich wieder in Österreich aufgehalten. Danach zog er erneut in den Dschihad, wie Innenministerium und Staatsanwaltschaft am Dienstag auf APA-Anfrage bestätigten.

Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, erklärte, gab es bereits 2013 Ermittlungen gegen den Mann wegen des Verdachts auf Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Er soll den Behörden damals aber glaubhaft vermittelt haben, dass er für eine Hilfsorganisation in Syrien tätig war. Das Verfahren wurde somit mangels Beweisen 2013 wieder eingestellt, sagte Bussek.

Heimischer IS-Kämpfer war auf "Urlaub" in Wien

Im November 2015 wurden die Ermittlungen aufgrund neuer Verdachtsmoment wieder aufgenommen. Der Vorwurf lautete erneut Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - laut Paragraf 278b des Strafgesetzbuches (StGB). Seit Anfang 2016 besteht deshalb auch ein internationaler Haftbefehl gegen den Mann, der laut Medienberichten aus Wien-Brigittenau stammt.

Das am Wochenende in sozialen Medien aufgetauchte Video, in dem der Mann angibt, aus "Österreich, Wien" zu kommen, untermauere die bereits bestehenden Vorwürfe, so Bussek. Das Innenministerium hatte die Echtheit der Aufnahmen am Montag bestätigt und mitgeteilt, dass es sich dabei um einen Österreicher mit türkischen Wurzeln handelt.

Dass die Behörden aufgrund einer Anzeige aus dem "engsten Familienkreis" des 27-Jährigen 2015 erneut tätig wurden, wollte die Staatsanwaltschaft Wien nicht bestätigen. Mehrere Medien hatten am Dienstag berichtet, dass die Eltern selbst ihren Sohn nach seiner Rückkehr nach Wien angezeigt und ein Ausreiseverbot gefordert hatten. 

Laut der Tageszeitung Standard kehrte der kurdischstämmige Alevit aus Syrien nach Österreich zurück, weil er sich bei einem Feuergefecht eine Schussverletzung am Bein zugezogen hatte. Er sei in der Türkei verarztet worden und dann nach Wien zurückgekommen.

Zu wenig Kapazitäten für Überwachung

Der 27-Jährige dürfte der erste IS-Kämpfer aus Österreich sein, den die kurdischen Einheiten gefasst haben. Laut BVT dürften sich rund 100 IS-Kämpfer aus Österreich in Syrien und im Irak befinden. Insgesamt waren laut Verfassungsschutz mit Anfang des heurigen Jahres 320 „aus Österreich stammende Personen“ bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten.

Terrorismusexperte Nicolas Stockhammer hat mit Blick auf einen möglichen größeren Zustrom an Foreign Fighters Kritik an den bestehenden Strukturen zur Überwachung von potenziellen Gefährdern geübt. In Österreich gebe es für eine 24/7-„Rundum-Überwachung“ derzeit zu wenig gut ausgebildete Personalressourcen, auch technische Ressourcen seien nicht ausreichend vorhanden. Man könne derzeit keine Rundum-Überwachung nach internationalen Standards gewährleisten. Dennoch sei man vonseiten des Verfassungsschutzes zumindest qualitativ in der Lage, sich den dringenden Aufgaben der Terrorismusbekämpfung zu stellen.

Per se kein Behördenversagen

Behördenversagen, wie etwa von JETZT-Gründer Peter Pilz geäußert, ortet Stockhammer keines. Natürlich müsse aber gewissenhaft geprüft werden, ob es „punktuell Fehler“ gegeben hat, so der Experte der Universität Wien.

Grundsätzlich sei es natürlich schwierig, Verdächtigen den „Grad der Involvierung“ in Verbrechen in Syrien oder dem Irak nachzuweisen. Allerdings: „Wenn jemand eine Schussverletzung hat und aus dieser Region zurückkehrt, muss man eins und eins zusammenzählen.“ Offenbar konnte der Verdächtige aber glaubhaft darstellen, dass seine Verletzung nicht im Zusammenhang mit kriegerischen Handlungen stehe, so Stockhammer, der am Institut für Rechtsphilosophie lehrt.

Österreich, aber auch die gesamte Europäische Union, seien auf den Umgang mit ihren jeweiligen IS-Kämpfern jedenfalls schlecht vorbereitet. „Es war vollkommen klar, dass man sich früher oder später mit dieser Situation konfrontiert sehen wird. Aus meiner Sicht hat man da ein bisschen gepokert“, sagt Stockhammer. Einerseits sei man unter Umständen davon ausgegangen, dass viele Jihadisten ohnehin im Krieg getötet werden - „und sich das Problem von selbst löst, auch wenn dies sehr zynisch klingt“. Andererseits dachte man möglicherweise auch, dass die Kämpfer an Ort und Stelle gefangen genommen und verurteilt werden.

Problem der IS-Kämpfer mit österreichischer Staatsbürgerschaft

Nürnberger Prozess als Vorbild

Stockhammer plädiert in diesem Zusammenhang für ein Modell nach Vorbild der Nürnberger Prozesse, durch die die Hauptkriegsverantwortlichen unter den Nazis nach dem Zweiten Weltkrieg zur Rechenschaft gezogen wurden. Das Problem sei derzeit aber, dass der Tatbestand der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ derzeit im Völkerrecht nicht so abgebildet ist, dass er erlaube, Menschen nach dem „klassischen Kriegsverbrecherparadigma zu verurteilen“, betont Stockhammer, der sich hier rechtliche Verschärfungen und Anpassungen an faktische Gegebenheiten wünscht. „Der Tatbestand des Terrorismus' und der Mitwirkung in einer terroristischen Vereinigung muss von der Wertigkeit her auf eine gleiche gestellt werden, so dass man eine Analogie zum Kriegsverbrechen herstellen kann.“

Die Strafverfolgung der europäischen IS-Kämpfer durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH/ICC) in Den Haag scheint derzeit ausgeschlossen. Weder Syrien noch der Irak gehören dem Gericht an. Das Weltstrafgericht kann Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in beiden Ländern deshalb nur verfolgen, wenn es vom UNO-Sicherheitsrat dazu beauftragt wird.

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