Baby mit Schütteltrauma: Eltern am 9. September wegen Mordversuchs vor Gericht

Symbolbild
Am 9. September wird am Wiener Landesgericht gegen die Eltern eines Kleinkinds verhandelt, denen versuchter Mord an ihrer in den Tatzeitpunkten wenige Wochen alten Tochter vorgeworfen wird. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA den Verhandlungstermin.
Der Vater wurde als unmittelbarer Täter angeklagt, die Mutter als Beteiligte.
Wie Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, am Dienstag der APA bestätigte, wurde eine entsprechende Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das Landeskriminalamt Wien hatte am 20. Dezember gegen das aus Syrien stammende Ehepaar zu ermitteln begonnen, nachdem das damals sechs Wochen alte Mädchen mit schweren Hirnverletzungen, die auf ein Schütteltrauma hindeuteten, in kritischem Zustand in ein Spital gebracht worden war.
Die Eltern wurden Mitte Jänner in U-Haft genommen, ihre anderen drei Kinder waren ihnen bereits zuvor wegen Gefahr im Verzug abgenommen worden. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) übernahm die vorläufige Obsorge und kümmerte sich in weiterer Folge um Krisenpflegeeltern für die drei Kleinkinder.
Gerichtsmedizinisches Gutachten wies Schütteltrauma nach
Gerichtsmedizinisches Gutachten wies Schütteltrauma nach Die tatverdächtigen Eltern behaupteten nach ihrer Festnahme, sie hätten mit den schweren Kopfverletzungen ihres jüngsten Kindes nichts zu tun. Das Mädchen wäre über ihre fünfjährige Schwester gestürzt und hätte sich an deren Handy am Kopf verletzt.
Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten widerlegte das insofern, als ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger bei der Kleinen die für ein Schütteltrauma typischen Verletzungen nachweisen konnte: Hirnblutungen - so genannte Subduralblutungen -, die durch das Hin- und Herbewegen des Kopfes entstehen, Einblutungen in die Augennetzhaut und Brückenvenenthrombosen.
Vater als unmittelbarer Täter angeklagt
Als unmittelbarer Täter wird sich der 26 Jahre alte Vater vor Geschworenen verantworten müssen: er soll laut Anklage seine jüngste Tochter zumindest zwei Mal gewalttätig angegriffen und heftig geschüttelt haben, was für das Baby akut lebensbedrohliche Folgen hatte.
Die um zwei Jahre jüngere Mutter ist als Beitragstäterin angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, von den Übergriffen gewusst bzw. sie mitangesehen zu haben und nicht schützend zum Wohl des Kindes eingegriffen zu haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Einen allfälligen Einspruch müsste das Oberlandesgericht (OLG) Wien prüfen.
Mädchen erlitt „irreversible Hirnschäden“
Das kleine Mädchen hat die Verletzungen zwar überlebt, hat jedoch „irreversible Hirnschäden“ davon getragen, wie eine fachärztliche Begutachtung zu möglichen Dauerfolgen ergeben hat. Das Kind muss auch über eine Magensonde ernährt werden.
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