Wie man als Autofahrer einen Radfahrer legal überholt
Der Herr Diplomingenieur ist keine schlechte Wahl für dieses knifflige Thema: Zum einen kennt er aus eigener Erfahrung das Gefühl, wenn er auf dem Fahrrad sitzt und der Luftzug eines Lkws sein linkes Knie leicht kitzelt. Zum anderen sitzt Matthias Nagler aber oft auch im Auto und weiß, dass sich das Überholen der Radfahrenden aus der Sicht des Motorisierten weniger dramatisch darstellt als für die, die er gerade überholt.
Auch ist der Techniker des Mobilitätsclubs ÖAMTC nicht nur technisch versiert, sondern auch in Sachen Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ein Experte.
Das sind exakt 1,5 Meter: Techniker Matthias Nagler mit dem Maßband.
KURIER: Herr Nagler, wie viel Abstand muss ich als Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers halten?
Matthias Nagler: Laut der 33. StVO-Novelle gilt ganz grundsätzlich: Innerorts 1,5 Meter Abstand, außerorts zwei Meter. Bei maximal 30 km/h kann es auch weniger sein. Entscheidend ist die Fahrgeschwindigkeit.
Wie viel weniger?
Das ist in der StVO nicht konkret festgelegt. Wir vom ÖAMTC halten folgende Faustregel für sinnvoll: ein Meter plus die gefahrene Geschwindigkeit. Das wären etwa bei Tempo 30 ein Meter plus 30 Zentimeter.
Welche Strafen gelten in Österreich für zu knappes Überholen von Radfahrern?
Die Polizei kann im Falle eines Vergehens zunächst eine Verwaltungsstrafe verhängen, analog zu einem Strafzettel für Falschparken oder Schnellfahren.
Was kann das kosten?
Der Strafrahmen reicht bis zu 726 Euro. In der Praxis wird nicht auf den Zentimeter genau nachgemessen, sehr wohl wird aber eine deutliche Unterschreitung geahndet. Übrigens reicht für eine Bestrafung die Zeugenaussage eines Polizisten.
Und was droht einem Autolenker, wenn es beim Überholen eines Radfahrers zu einem Unfall kommt?
Wir können dann hoffen, dass es nur zu einem Sachschaden kommt. Bei Personenschaden ist zwischen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu unterscheiden.
Mit welchen Folgen?
Bei fahrlässiger Körperverletzung droht laut Paragraf 88, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monate oder eine Geldstrafe bis 180 Tagessätzen, bei fahrlässiger Tötung laut Paragraf 80, Absatz 1 des StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis 720 Tagessätzen. Hier handelt es sich um das Grunddelikt. Diverse Qualifikationen mit höheren Strafen sind denkbar, zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit.
Was rät der ÖAMTC seinen Mitgliedern, die ja nicht mehr so wie früher nur mit dem Pkw unterwegs sind?
Den Autofahrern raten wir: Im Zweifelsfall ein bissl mehr Abstand halten. Aus der Lenkradposition lässt sich der tatsächliche Abstand auf der anderen Längsseite des Wagens gar nicht so leicht abschätzen. Die Radfahrer erleben diesen Abstand unmittelbarer. Und ganz wichtig: Wenn es sich nicht ausgeht, dann darf ich nicht überholen.
Und den Radfahrern?
Wenn ich mit dem Rad unterwegs bin, dann sollte ich mich grundsätzlich so verhalten, als würde ich mit dem Auto fahren. Damit will ich sagen, dass Radfahrer rechts zum Fahrbahnrand oder zu parkenden Autos, wo jederzeit eine Autotür aufgehen kann, ausreichend Platz lassen müssen. Dadurch werden Autofahrer weniger zu einem gefährlichen Überholmanöver verleitet. Sich zu sehr an den Rand zu drängen, ist nicht ratsam. Und vielleicht ist es nicht immer die beste Idee, wenn ich mich vor einer roten Ampel ganz nach vorne schlängle. Besser ist es, wenn ich im Verkehr einfach mitschwimme.
Andrzej Felczak von der Radlobby Wien kritisiert, dass die deutsche Polizei viel mehr kontrolliert und auch strenger straft als die Kollegen in Österreich. Hat er mit seiner Kritik recht?
Also ich möchte unserer Polizei keine Vorschläge über die Medien ausrichten, auch weil die polizeiliche Arbeit sehr vielfältig ist, auch abseits der öffentlichen Wahrnehmung. Wir begrüßen aber die Ausweitung der Polizei-Fahrradstaffel. Denn die Fahrradpolizisten haben den besten Überblick. Sie überwachen übrigens nicht nur die Rad-, sondern auch die Autofahrer.
Kommentare