Teilbedingte Haft für 20-Jährige, die Ex-Freundin misshandelte

Berge an Akten, Berge an Titeln: Das ist Österreich.
Die 20-Jährige stand am Dienstag in Wien vor Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zusammenfassung

  • 20-Jährige stand in Wien wegen fortgesetzter Gewaltausübung an ihrer Ex-Freundin vor Gericht.
  • Beide Seiten räumten Misshandlungen ein, die Beziehung war von gemeinsamem Drogenkonsum geprägt.
  • Die Angeklagte wurde wegen mehrfacher Körperverletzung zu 20 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt; Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung ist am Dienstag am Wiener Landesgericht gegen eine 20-Jährige verhandelt worden, die ihre Ex-Freundin von 2022 bis zum vergangenen Sommer regelmäßig verprügelt, umfassend kontrolliert und in ihrer Lebensführung erheblich eingeschränkt haben soll. "Sie hat sie mehrmals pro Woche misshandelt, an den Haaren gerissen und gebissen. Wir haben Fotos, da ist das Opfer am ganzen Körper mit Bisswunden übersät", sagte der Staatsanwalt.

"Es hat Misshandlungen gegeben. Von beiden Seiten", replizierte Verteidiger Lukas Hruby. Die Beziehung der beiden Frauen sei "von gemeinsamem Suchtgiftkonsum geprägt" gewesen. Da sei es dann immer wieder zu Auseinandersetzungen und Tätlichkeiten gekommen, wobei die frühere Freundin seiner Mandantin zentraler Streitpunkt gewesen sei.

Angeklagte teilweise geständig

"Die wollte mich zurück. Die wollte um mich kämpfen. Wir waren eine sehr lange Zeit zusammen", sagte die 20-Jährige, die 2022 - damals war sie 17 - mit der nunmehrigen Betroffenen zusammengekommen war. Zu den Vorwürfen bekannte sich die Angeklagte teilweise schuldig. Zu Tätlichkeiten sei es gekommen, der Stich mit dem Messer habe aber nicht stattgefunden. Sie sei auch nicht regelmäßig handgreiflich geworden. "Ich wollte schon wissen, wohin sie geht, wenn sie rausgeht. Aber es gab keine Freiheitsentziehung", meinte die 20-Jährige zum Vorwurf, die 26-Jährige habe ihre Freunde und ihre Tochter aus einer vorangegangenen Beziehung nicht sehen dürfen.

Das Problem seien die Drogen gewesen, gab die Angeklagte zu Protokoll: "Wir haben wirklich sehr viel konsumiert. Aber die Liebe war stärker durch die Drogen. Mehr Anziehung."

Teilbedingte Haft verhängt

Die 20-Jährige wurde nicht im Sinn der Anklage, sondern lediglich der mehrfachen Körperverletzung für schuldig befunden und zu 20 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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