16-Jähriger musste sich wegen angeblicher sexueller Belästigung verantworten

Urteil am Wiener Landesgericht
Der junge Mann wurde vom Hauptvorwurf freigesprochen, er wurde rechtskräftig wegen gefährlicher Drohung verurteilt.

Weil ein Mädchen in einer Polytechnischen Schule in Wien von einem Mitschüler wiederholt sexuell belästigt und geschlechtlich genötigt worden sein soll, hat sich der 16-Jährige am Dienstag am Wiener Landesgericht verantworten müssen.

Die Übergriffe sollen teilweise im Klassenzimmer stattgefunden haben. Als der Bursch von der Schule flog, begann er das Mädchen zu verfolgen. Am Dienstag musste sich der 16-Jährige vor einem Schöffensenat am Landesgericht verantworten.

Übergriffe nicht bewiesen

Der Bursch wurde vom zentralen Vorwurf der Anklage freigesprochen. Die inkriminierten Übergriffe hätten sich nicht bewiesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Mädchen hatte behauptet, sie wäre von dem Mitschüler teilweise in der Klasse begrapscht und betastet worden. Zwei von ihr als Zeuginnen erwähnte Mitschülerinnen bestätigten diese Wahrnehmungen vor Gericht allerdings nicht.

Die Aussage der Betroffenen selbst, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden war und deren auf Video aufgezeichnete Aussage im Gerichtssaal abgespielt wurde, erschien dem Senat offenbar nicht hinreichend glaubwürdig. Die Richterin bezeichnete das Mädchen in der Urteilsbegründung als „psychisch nicht stabile, wankelmütige Person“.

Keine Strafe verhängt

Hinsichtlich des Stalkings - nach dem Rauswurf aus der Schule soll der 16-Jährige das Mädchen vor dem Gebäude abgepasst haben, ihren Angaben zufolge erlitt sie eines Tages einen Nervenzusammenbruch und eine Panikattacke - war nach Ansicht des Gerichts das für eine Verurteilung ausreichende Ausmaß der Beeinträchtigung der Lebensführung nicht erreicht. Verurteilt wurde der 16-Jährige lediglich wegen gefährlicher Drohung.

Er hatte dem Mädchen per WhatsApp „Ich töte dich“ geschrieben. Strafe fasste er dafür keine aus. Der Schöffensenat hielt im Hinblick auf das Alter und die bisherige Unbescholtenheit des Burschen die Verhängung einer Strafe für nicht erforderlich. Die Staatsanwältin war mit allem einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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