US-Gericht kippt 158 Jahre altes Verbot für privates Schnapsbrennen
War schon einmal deutlich strenger: Während der Prohibition durfte in den USA gar kein Alkohol ausgeschenkt werden.
Ein US-Berufungsgericht hat am Freitag ein fast 158 Jahre altes Verbot des privaten Brennens von Schnaps für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht in New Orleans bezeichnete das Gesetz als ein unnötiges und unzulässiges Mittel des Kongresses, seine Steuerhoheit auszuüben. Es gab damit der gemeinnützigen Hobby Distillers Association und vier ihrer Mitglieder recht. Diese hatten argumentiert, dass es den Menschen freistehen sollte, Spirituosen zu Hause zu destillieren.
Dabei sei es egal, ob als Hobby oder für den Eigenbedarf. In einem Fall ging es darum, ein Rezept für Apfelkuchen-Wodka umzusetzen. Das Verbot stammte aus dem Juli 1868 und sollte unter anderem die Umgehung der Alkoholsteuer verhindern. Verstöße konnten mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Dollar (knapp 8.540 Euro) geahndet werden. Die zuständige Richterin Edith Hollan Jones erklärte, das Verbot habe die Steuereinnahmen im Gegenteil verringert, da es das Brennen von Spirituosen von vornherein unterbinde.
Rat an Volksvertreter: "Verfassung sorgfältig lesen"
Folge man der Logik der Regierung, so Jones, könne der Kongress praktisch jede Tätigkeit zu Hause unter Strafe stellen, die sich der Aufmerksamkeit der Steuerfahnder entziehen könnte, einschließlich Fernarbeit aus dem eigenen Büro. "Ohne ein begrenzendes Prinzip würde die Theorie der Regierung unsere Verpflichtung verletzen, die Verfassung sorgfältig zu lesen, um die Schaffung einer allgemeinen Bundesgewalt ähnlich der Polizeigewalt zu vermeiden", schrieb die Richterin.
Andrew Grossman, einer der Anwälte der Kläger, nannte die Entscheidung "einen wichtigen Sieg für die individuelle Freiheit", der es den Klägern erlaube, "ihrer Leidenschaft nachzugehen, in ihren Häusern edle Getränke zu destillieren". Er fügte hinzu: "Ich freue mich schon darauf, ihre Erzeugnisse zu probieren." Das US-Justizministerium lehnte eine Stellungnahme zunächst ab.
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