Sterbehilfe: Drei Ärzte freigesprochen

Sterbehilfe: Drei Ärzte freigesprochen
Drei belgische Ärzte wurden vom Vorwurf freigesprochen, im Jahr 2010 eine 38-Jährige vergiftet zu haben.

In einem umstrittenen Fall von Sterbehilfe in Belgien sind am Freitag drei Ärzte freigesprochen worden. Die Geschworenen des Gerichts in Gent sprachen die Mediziner vom Vorwurf frei, die 38-jährige Tine Nys im Jahr 2010 vergiftet zu haben, wie belgische Medien berichteten.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Ärzte hätten sich nicht an die Sterbehilfe-Regelung gehalten und hatte auf Mord plädiert.

Angeklagt waren ein Arzt, der das tödliche Medikament verabreicht hatte, sowie zwei weitere Mediziner, die grünes Licht für die Sterbehilfe gaben. Geklagt hatten zwei der Schwestern der 38-Jährigen. Nach Aussage der Schwestern wurde nicht alles versucht, um Nys zu behandeln, nachdem bei ihr kurz vor ihrem Tod Autismus diagnostiziert worden war. Im Falle einer Verurteilung hätte den Medizinern lebenslange Haft gedroht.

In Belgien ist die aktive Sterbehilfe seit 2002 für Patienten zugelassen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und ihren Antrag "freiwillig, überlegt und wiederholt" gestellt haben. Dieses Recht für Erwachsene wurde 2014 in eingeschränkter Weise auch auf Minderjährige ausgedehnt. Nach den letzten verfügbaren offiziellen Zahlen wurden im Jahr 2018 in Belgien 2.357 Sterbehilfe-Anträge gestellt.

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