Schweizer Dorf Champagne darf seinen Namen nicht für Wein nutzen

FRANCE-US-ALCOHOL-ECONOMY
Obwohl Verwechslungsgefahr nicht gegeben ist, entschied das Gericht nun doch zugunsten der französischen Champagner-Hersteller.

Das kleine Schweizer Dorf Champagne darf künftig nicht mehr "Gemeinde Champagne" auf die dort produzierten Weine schreiben. Das entschied das Verfassungsgericht des Kantons Waadt zugunsten des französischen Wirtschaftsverbands der Champagner-Produzenten. Die Schaffung einer geschützten Herkunftsbezeichnung (AOC) durch die Kantonsbehörden verstoße gegen bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Das Dorf Champagne hatte erst am 13. Jänner nach jahrelangem Streit das Recht erhalten, seinen Namen auf seine Produkte zu schreiben. Die Kantonsbehörden sehen laut dieser Entscheidung keine Gefahr, dass die Weißweine von den rund 28 Hektar Weinbergen nahe dem Neuenburgersee in der Westschweiz mit dem weltbekannten französischen Schaumwein verwechselt werden könnten.

Exklusiv

Der französische Interessenverband der Champagner-Hersteller, die zusammen rund 34.000 Hektar Weinberge bewirtschaften, hatte jedoch Klage eingereicht und bekam nun Recht. In der Entscheidung des Verfassungsgerichtes des Kantons Waadt heißt es, der französische Begriff "champagne" genieße durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU einen exklusiven Schutz. Dieser verbiete "jede Verwendung des Namens für Weine, die nicht aus der französischen Champagne kommen".

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