Budapester Schiffsunglück: Kapitän verhaftet

Blumen der Trauer an der Budapester Margaretenbrücke.
Der Kapitän habe in "krimineller Fahgrlässigkeit" gehandelt und die Flussschifffahrt gefährdet.

Vier Tage nach dem Unglück auf der Donau mit mindestens sieben Toten ist der Kapitän des Flusskreuzfahrtschiffs "Viking Sigyn" für einen 30-Tage-Zeitraum verhaftet worden. Ein Gericht in Budapest folgte einem Antrag der Staatsanwaltschaft mit der Begründung, der 64-jährige Ukrainer habe die Flussschifffahrt gefährdet. Dies würden Protokolle und Videoaufnahmen belegen.

Suche nach Opfern nicht möglich

Nach dem schweren Schiffsunglück auf der Budapester Donau in der Nacht auf Donnerstag können die unter anderem aus Österreich angereisten Einsatztaucher weiterhin nicht nach Vermissten suchen. "Der Hochwasserhöhepunkt ist überschritten, aber die Sicht ist weiterhin sehr schlecht", sagte Gerald Haider, Leiter des Stabs der Direktion für Spezialeinheiten im Innenministerium (DSE), im APA-Gespräch.

Die österreichischen Einsatzkräfte leisten laut Haider technische Unterstützung. Mittels Sonargeräten werde der Donauboden gescannt, um festzustellen, wo und wie das Wrack liegt. Unterwasserdrohnen kamen bis Sonntagmittag nicht zum Einsatz. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse hätte dies vermutlich auch wenig Sinn, meinte Haider.

Die drei österreichischen Teams mit insgesamt zehn Einsatztauchern des Einsatzkommandos Cobra wurden auf Bitten der Ungarn vom österreichischen Innenministerium nach Budapest entsandt. Weiterhin werden 21 Personen nach der Kollision des Kreuzfahrtschiffes "Sigyn" mit einem kleinen Ausflugsdampfer vermisst. Sieben Menschen starben. Auf dem untergegangenen Schiff befanden sich 33 südkoreanische Touristen und zwei Besatzungsmitglieder. Gegen den Kapitän der "Sigyn" wird wegen "krimineller Fahrlässigkeit" auf einer öffentlichen Wasserstraße ermittelt.

Budapester Schiffsunglück: Kapitän verhaftet

"Kriminelle Fahrlässigkeit"

Der Verdacht gegen den Kapitän begründe sich darauf, dass die Besatzung der "Sigyn" laut den Schifffahrtsbestimmungen den Funkkontakt zum Ausflugsdampfer hätte aufnehmen müssen, da dieser vor dem Kreuzfahrtschiff fuhr. Demnach müsse das hintere dem vorderen bzw. parallel fahrenden Schiff ein geplantes Überholmanöver ankündigen, ebenso, auf welcher Seite dies erfolgen soll.

Die Daten des elektronischen Navigationssystems des Hotelschiffes und die im Steuerhaus gesicherte Tonaufnahme würden beweisen, dass der Kapitän nicht einmal den Versuch einer Kontaktaufnahme unternommen hätte. Die "Sigy" hätte auch nicht die Sirene betätigt, um andere, in der Nähe fahrende Schiffe zu warnen. Auch die Polizei sei nicht informiert worden.

Er habe sich anstelle der Hilfeleistung vielmehr mit seinem Schiff 500 Meter vom Unfallort entfernt und Anker geworfen. Die Polizei sei erst zehn Minuten nach dem Zusammenstoß vom Passagier eines anderen Ausflugsdampfers informiert worden. Die Rettung wiederum hätten die Besatzungen und Passagiere anderer Ausflugsdampfer begonnen.

Das Budapester Polizeipräsidium führt unter Einbeziehung von Schiffsfahrtexperten das Strafverfahren durch. Gegen den Kapitän der "Sigyn" wird wegen "krimineller Fahrlässigkeit" auf einer öffentlichen Wasserstraße ermittelt.

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Starke Strömung und schlechte Sicht behindern die Einsatzkräfte

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