Saudi-arabische Aktivistin Al-Hathloul scheiterte mit Berufung

SAUDI-US-POLITICS-DIPLOMACY
Die Bewährungsstrafe und das Reiseverbot der Ikone des Kampfes gegen Frauen-Fahrverbot bleiben rechtskräftig.

Die saudi-arabische Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul ist mit ihrer Berufung gegen eine Bewährungsstrafe und ein Reiseverbot vorerst gescheitert. Ein für Terrorismusfälle zuständiges Gericht in Saudi-Arabien bestätigte am Mittwoch das Urteil gegen die 31-Jährige, wie ihre Unterstützer mitteilten. Damit bleiben ihre derzeit laufende Bewährungsstrafe von insgesamt drei Jahren und das fünfjährige Reiseverbot rechtskräftig.

Al-Hathloul zählt zu den international bekanntesten Aktivisten in der streng islamischen Monarchie. Sie machte sich vor allem mit der Kampagne für eine Ende des Frauen-Fahrverbots einen Namen. Im Mai 2018 wurde sie festgenommen - kurz bevor das Fahrverbot aufgehoben wurde. Beim Versuch, die von ihr behauptete Folter während ihrer Gefangenschaft zu beweisen, scheiterte sie vor Gericht ebenfalls.

Mit der Entscheidung vom Mittwoch würden unter anderem die Vereinten Nationen, die Europäische Union, Großbritannien und die Niederlande als "terroristische Einheiten" eingestuft, so die Unterstützer. Mit diesen hatte al-Hathloul unter anderem kommuniziert, wofür sie sich im Verfahren verantworten musste. "Die internationale Gemeinschaft sollte empört sein" und ihre Geschäfte und Beziehungen mit dem Königreich überdenken, teilte ihre Schwester Lina al-Hathloul mit.

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