1,5 Mio Euro: Lottoschein von Kunden gestohlen - Kassierer verurteilt

Ein Tankstellenmitarbeiter wollte sich den Millionengewinn eines Kunden mit einem Lottoschein ergaunern. Doch der Betrug flog auf.
Lottoschein mit angekreuzten Kästchen.

Ein Kassierer aus München muss sich auf eine Haftstrafe vorbereiten, nachdem er den Lottoschein eines Kunden gestohlen hat. Besonders brisant: Das Los war rund 1,5 Millionen Euro wert. 

Schwindel flog in Lottozentrale auf

Wie tz berichtet, wollte Patrick D. mit seinem Betrug reich werden. 

  • Als im April 2024 ein Kunde mit seinem Lottoschein die Tankstelle in Grasbrunn betrat, ahnte dieser nicht, dass er gewonnen hatte.
  • D. erkannte jedoch schnell, dass der ahnungslose Mann ein Millionenlos in der Hand hielt. Der Kassier erklärte dem Kunden, dass er nicht gewonnen hätte. Dieser ließ seinen Schein in der Tankstelle zurück.
  • D. nahm das Los an sich. Anschließend fuhr er in die Lottozentrale zur Theresienhöhe, um seinen Gewinn abzuholen. 

Als vor Ort geprüft wurde, ob alles mit rechten Dingen zuging, flog der Schwindel auf. Da D. ein registrierter Mitarbeiter einer Lotto-Annahmestelle ist, darf er gar nicht beim Glücksspiel mitmachen. Dadurch, dass er eine eigene Registriernummer als Mitarbeiter hat, die auf dem Schein nicht ersichtlich ist. Hätte D. also einen Freund oder eine Freundin zur Zentrale geschickt, hätte die Person den Gewinn beantragen können. 

Urteil: 15 Monate auf Bewährung

Gegen den 31-Jährigen wurde eine Strafanzeige erstattet und er musste sich vor Gericht verantworten. Dort legte er ein Geständnis ab. Er wurde für 15 Monate auf Bewährung wegen Betrugs verurteilt. 

Lottogewinner unbekannt

Der Millionengewinn ist für den Kunden verloren gegangen, da dieser anonym gespielt und auch den Schein eigenständig nicht kontrolliert hatte. Da der Gewinner nicht als Lottokunde registriert war und auch die Überwachungsvideos der Tankstelle nach nur drei Tagen gelöscht wurden, ist die Person "nicht mehr ermittelbar". Zudem könnte der Gewinn ohnehin nicht mehr abgehoben werden, da sich der Originalschein bereits in der Zentrale befindet. 

Kommentare