Neue Reifen-Vorschrift in Italien: Hohe Strafen drohen

Vorsicht, das könnte teuer werden. Italien führt nämlich eine neue Vorschrift für Autofahrer ein.
Auch die Sicherstellung des Fahrzeuges könnte blühen.
Ab dem 15. April 2025 ist es verboten, mit Winterreifen zu fahren, deren Geschwindigkeitsindex unter dem im Fahrzeugschein angegebenen Wert liegt. Damit solle die Verkehrssicherheit erhöht und Unfälle reduziert werden.
Winterreifen-Regel nach Reifen-Geschwindigkeitsindex
Bis zum 15. Mai 2025 gilt eine Übergangsfrist. Danach werden Verstöße aber konsequent geahndet, wie das italienische Medium altarimini.it berichtet.
Konkret sieht die Regelung wie folgt aus:
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein (Zeile A13) entspricht. Der Reifen-Geschwindigkeitsindex ist auf der Seite des Reifens (in unmittelbarer Nähe der Reifendimension, als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl) zu finden. Dieser muss identisch sein mit dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen.
Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Motorräder), informiert der ÖAMTC.
Welche Reifen sind vom Verbot betroffen?
In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Bauartgeschwindigkeit) hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Der im italienischen Kfz-Schein eingetragene und geforderte Geschwindigkeitsindex der Reifen ist immer höher als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Eine Unterschreitung dieses Indizes ist verboten und strafbar, so der ÖAMTC.
Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden. Im Sommer darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex laut dem letzten Rundschreiben des Transportministeriums bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.
Zu beachten ist außerdem: Die Vorschrift gilt nicht nur für Einheimische, sondern ausdrücklich auch für Urlaubende, die mit dem eigenen Auto nach Italien fahren. Und: Geldstrafen zwischen 419 und 1.682 Euro sowie die Sicherstellung des Fahrzeuges (bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen) drohen, warnt der Club.
Vor dem Italien-Urlaub mit dem Auto empfiehlt es sich also, die Bereifung zu checken und gegebenenfalls auf Sommerreifen umzurüsten.
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