iPad für 15 Euro gekauft: MediaMarkt-Preisfehler sorgt für Ärger
MediaWorld, Italiens MediaMarkt-Pendant, verkaufte aufgrund eines Preisfehlers ein iPad Air für 15 Euro. Nun sollen Kunden es zurückgeben oder die Differenz zahlen. (Symbolbild)
Kunden des Treueprogramms von MediaWorld, der italienischen Version von MediaMarkt, konnten Anfang November kaum glauben, was sie sahen: Ein Apple iPad Air wurde für nur 15 Euro statt rund 780 bis 870 Euro angeboten. Zahlreiche Kunden nutzen das Sonderangebot, das nur wenige Minuten verfügbar war, und sicherten sich das Tablet zu diesem schier unglaublichen Preis. Doch der Schnäppchen-Kauf hat nun ein Nachspiel.
Kunden kauften iPad für nur 15 Euro
Auf Reddit berichtet ein italienischer User, dass er das iPad für 15 Euro mit der Option "Abholung im Geschäft" gekauft und vor Ort ganz regulär bezahlt habe. Auch im Laden habe es demnach keinerlei Rückfragen oder Probleme aufgrund des offensichtlich fehlerhaften Verkaufspreises gegeben.
Weiter heißt es in dem Beitrag: "Ich bitte um Rat: Ich habe von einem Preisfehler profitiert. [...] Jetzt fordert MediaWorld per nicht zertifizierte E-Mail die Rückzahlung der Preisdifferenz oder die Rückgabe des Produkts." Offenbar bemerkte die Buchhaltung des Elektronikhändlers den Fehler erst, nachdem bereits zahlreiche Tablets zum Schleuderpreis verkauft worden waren. Da es sich um einen technischen Fehler gehandelt handelte, hätte das Produkt zu diesem Preis nie angeboten werden dürfen.
Der Reddit-Nutzer erwähnt abschließend, dass er das Gerät inzwischen bereits weiterverkauft hat.
MediaWorld fordert: iPad zurück oder Differenzbetrag zahlen
Die Kunden haben laut der E-Mail von MediaWorld folgende zwei Optionen:
- Entweder sie zahlen die Preisdifferenz abzüglich eines "Sofortrabatts" von 150 Euro,
- oder sie senden das iPad innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der E-Mail an MediaWorld zurück.
Bei der zweiten Option erhalten sie als Entschädigung einen Gutschein im Wert von 20 Euro.
Gegenüber Wired erklärt ein Pressesprecher des Unternehmens:
"Aufgrund der Bestimmungen der geltenden Vorschriften sahen wir uns veranlasst, einzugreifen und einen Rechtsgrundsatz anzuwenden, der darauf abzielt, das vertragliche Gleichgewicht im Falle eines Fehlers dieser Größenordnung zu wahren. Unser Vorgehen war darauf ausgerichtet, die Beziehung zum Kunden zu priorisieren und Lösungen anzubieten, die über die reine Anwendung des Gesetzes hinausgehen."
In dem italienischen Schreiben heißt es übersetzt: "Es handelt sich um einen offensichtlichen und leicht erkennbaren Fehler, da der tatsächliche Preis sowie die extreme Abweichung klar ersichtlich waren."
Wie geht es nun weiter?
Italienische Medien berichten, dass Anwälte die Rechtmäßigkeit der Forderung von MediaWorld infrage stellen. Der Kauvertrag sei schließlich legal zustande gekommen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass Kunden angesichts zahlreicher Rabattaktionen zum Black Friday im Netz davon ausgehen konnten, der ungewöhnlich niedrige Preis sei möglicherweise Teil solcher Sonderangebote.
Es bleibt abzuwarten, wie der Elektronikkonzern in der Angelegenheit weiter vorgehen wird.
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