Höxter-Prozess: Elf und 13 Jahre Haft für die Angeklagten

Höxter-Prozess: Elf und 13 Jahre Haft für die Angeklagten
Der 48-jährige Angeklagte soll zudem in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im "Horrorhaus" von Höxter sind die Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Paderborn verhängte gegen Angelika W. am Freitag 13 Jahre Haft und gegen ihren Ex-Mann Wilfried W. elf Jahre. Der 48-Jährige soll in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Damit folge das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern nicht.

Die Fakten waren in dem Prozess weitgehend unstrittig: Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht. Eine starb in einem Krankenhaus, beim zweiten Opfer fanden die Ermittler keine Leiche mehr. Wie Angelika W. selbst ausgesagte, hatten sie und ihr Ex-Mann die Leiche der Frau eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes verstreut. Die Richter werteten die beiden Taten als Mord durch Unterlassen und versuchten Mord.

Höxter-Prozess: Elf und 13 Jahre Haft für die Angeklagten

Angeklagte entschuldigte sich

Angelika W. hatte umfassend gestanden und ihren Ex-Mann Wilfried W. immer wieder schwer belastet. Wilfried W. hingegen beschuldigte die 49-Jährige schwer. Mehrere Opfer hatten als Zeugen über das Geschehen in dem Haus berichtet.

In ihrem letzten Wort unmittelbar vor dem Urteil hatte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. "Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe", sagte sie. Ihr Ex-Mann Wilfried W. sagte: "Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht."

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Wilfried W. sollte nach dem Willen der Anklage in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Die Strafanträge der Verteidiger waren dagegen deutlich niedriger ausgefallen. Für Wilfried W. hatten die Anwälte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert, da er nur vermindert schuldfähig sei. Für Angelika W. hatten ihre Verteidiger einen Freispruch gefordert, weil es für den angeklagten Straftatbestand Mord durch Unterlassen an Beweisen mangele.

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