30.000 Euro wert: Wer vermisst 10 Goldbarren? Polizei sucht Besitzer

Goldbarren in Plastik eingeschweißt liegen auf einer Wiese
Gemeindemitarbeiter entdeckten beim Rasenmähen Goldbarren im Wert von 30.000 Euro. Die Polizei ermittelt und sucht den Eigentümer.

Gemeindemitarbeiter in Bannewitz bei Dresden trauten ihren Augen kaum, als sie den Rasen rund um ein sogenanntes Regenrückhaltebecken mähten. Plötzlich blitzte ihnen etwas Goldenes entgegen: Im dichten Gras befanden sich mehrere Goldbarren, noch eingeschweißt in ihrer Hartplastikverpackung. 

Der Gesamtwert beläuft sich auf rund 30.000 Euro. Darf die Kommune den Fund behalten?

10 Goldbarren beim Rasenmähen gefunden

Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, wurden zunächst acht Goldbarren auf dem frisch gemähten Rasen gefunden und meldeten die Entdeckung dem Ordnungsamt. Später stieß man auf noch zwei weitere Barren und informierte die Polizei.

Polizei ermittelt: Besitzer des Goldes wird gesucht

Die Behörden prüfen nun, ob das Gold möglicherweise im Zusammenhang mit einer Straftat steht beispielsweise gestohlen wurde. "Wie in dem Fall weiter verfahren wird, ist noch nicht ganz entschieden", sagt Polizeisprecher Marko Laske gegenüber der Sächsischen Zeitung

Möglicherweise lässt sich der rechtmäßige Eigentümer anhand der Seriennummern der Barren ausfindig machen.

Wer bekommt den Goldfund?

Kann eine Straftat ausgeschlossen werden und kein Besitzer gefunden werden, so könnte sich die Gemeinde Bannewitz über den Fund freuen und das Geld für lokale Vereine einsetzen. Bürgermeister Heiko Wersig erklärte: "Wir entwickeln gerade eine Vereinsrichtlinie. Ich würde das Ganze schon recht gern in diesen Topf stecken."

Österreich: Darf man gefundenes Geld behalten?

Wie sieht es in Österreich eigentlich mit Fundsachen aus? Darf man Geld, das man auf der Straße findet, einfach behalten?

Das Sozialministerium gibt dazu eine klare Antwort: 

"Der Fund muss unverzüglich der Fundbehörde oder jener Person, die die Fundsache verloren hat, ausgehändigt werden, wenn der Wert der gefundenen Sache 10 Euro übersteigt." 

Das bedeutet: Kleinere Geldbeträge dürfen demnach behalten werden, wenn sie auf öffentlichem Terrain gefunden wurden. Wertgegenstände oder Geld über zehn Euro müssen dagegen gemeldet werden. Wer beispielsweise Goldbarren findet und sie einfach behalten würde, macht sich sowohl in Deutschland als auch in Österreich strafbar. 

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