Gockel gewinnt vor Gericht: "Maurice" darf weiter krähen

Gockel gewinnt vor Gericht: "Maurice" darf weiter krähen
Die Klage gegen Frankreichs bekanntesten Hahn "Maurice" wegen Ruhestörung wurde abgewiesen.

Frankreichs bekanntester Hahn darf weiter krähen: Ein Gericht in Rochefort im Westen des Landes wies am Donnerstag eine Klage von Nachbarn ab, die wegen morgendlicher Ruhestörung durch den Gockel "Maurice" geklagt hatten, wie der Anwalt seiner Halterin Corinne Fesseau mitteilte. "'Maurice' hat gewonnen", betonte der Anwalt.

Geklagt hatte ein Pensionistenpaar. Es wirft Hahn "Maurice" vor, es mit seinem frühen Morgengruß auf der Atlantik-Insel Oleron regelmäßig um den Schlaf zu bringen. Das Gericht verurteilte die Kläger, nun 1.000 Euro Entschädigung an Maurice' Besitzerin Fesseau zu zahlen und die Gerichtskosten zu tragen, wie der Anwalt mitteilte.

Gockel gewinnt vor Gericht: "Maurice" darf weiter krähen

Halterin Corinne Fesseau mit Gockel Maurice

Der "Kulturkampf" um den Gockel bewegte ganz Frankreich, denn der gallische Hahn ist Wappentier des Landes. Zudem symbolisiert er den Konflikt zwischen Landbewohnern und Zugezogenen. Der Bürgermeister eines französischen Dorfes unweit von Rochefort hat bereits eine Initiative angekündigt, um Geräusche auf dem Land als "nationales Kulturerbe" unter Schutz stellen zu lassen.

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