Neues Gesetz: Slowenien erlaubt Sterbehilfe

Das slowenische Parlament hat ein Gesetz für die Legalisierung von Sterbehilfe verabschiedet. 50 Abgeordnete in Ljubljana stimmten am Freitag für das Gesetz, 34 stimmten dagegen und drei enthielten sich.
Die neue Richtlinie ermöglicht todkranken Patienten bei klarem Verstand den begleiteten Suizid, sobald alle Behandlungsmöglichkeiten erschöpft sind. Die Regelung gilt jedoch nicht für Patienten, die unter psychischen Krankheiten leiden.
Auch Patienten, denen eine Behandlung keine zumutbare Erholungsaussicht bietet, erhalten durch das Gesetz Zugang zu Sterbehilfe. Die Gesetzesänderung wird vermutlich in den kommenden Wochen in Kraft treten. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung eines Menschen auf Verlangen, bleibt verboten.
Die Mehrheit der Sloweninnen und Slowenen ist für eine Legalisierung der Sterbehilfe. In einem Referendum im vergangenen Jahr sprachen sich 55 Prozent der Wählerinnen und Wähler dafür aus. In mehreren europäischen Ländern war Sterbehilfe in den vergangenen Jahren in unterschiedlichem Maße legalisiert worden - so etwa in Belgien und den Niederlanden.
In Österreich ist aktive Sterbehilfe verboten, die Beihilfe zum Suizid jedoch seit drei Jahren in engem Rahmen erlaubt. Grundlage ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2020, mit dem das absolute Verbot als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Das daraufhin eingeführte Sterbeverfügungsgesetz erlaubt Suizidassistenz für unheilbar kranke, entscheidungsfähige Erwachsene - nach ärztlicher Aufklärung, einer verpflichtenden Wartefrist und der Errichtung einer Sterbeverfügung.
Kommentare