EuGH: Kein EU-Bio-Logo für Halal-Fleisch

Sheep carcases hang in a refrigerator at Darkhan Meat Foods that produces halal meat in Darkhan-Uul province
Wegen Halal-Hacksteaks wurde in Frankreich geklagt. Der EuGH entschied., dass Halah-Fleisch kein Bio-Siegel bekommen kann.

Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden. Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus "ökologischem/biologischem Landbau" stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden EU-Verordnungen mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.

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