Dreifachmord von Hille: Lebenslang für beide Angeklagten
Im Dreifachmord von Hille sind beide Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den 53 Jahre alten Angeklagten am Freitag wegen Mordes in drei Fällen, den 25-Jährigen wegen zweifachen Mordes. "Die Schuld wiegt besonders schwer", sagte der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann zu beiden Angeklagten.
Für den Älteren wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre für ihn damit so gut wie ausgeschlossen.
Verbrechen schockierte bundesweit
Auf zwei Höfen im ostwestfälischen Hille nahe der Grenze zu Niedersachsen waren im Frühjahr 2018 die übel zugerichteten Leichen von drei Männern ausgegraben worden. Der Fall hatte bundesweit schockiert. Der Hofbetreiber Jörg W. (53) und sein Ziehsohn, der frühere Zeitsoldat Kevin R. (25), hatten sich gegenseitig der Taten bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang für beide Angeklagte gefordert, außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, alle Prozessbeteiligten können innerhalb von einer Woche Revision durch den Bundesgerichtshof beantragen.
In dem Strafverfahren waren grausame Details ans Licht gekommen. Die Leichen zeigten Spuren brutaler Gewalt, Experten berichteten nach ihren Untersuchungen von zertrümmerten Knochen, von Brüchen und Hirnverletzungen. Die Taten verübte das Duo demnach mit Hammer, Ziegelsteinen und einem Messer.
Der drastische Fall kam ans Licht, weil die Familie eines Opfers - einem 30-Jährigen aus dem niedersächsischen Stadthagen - ihren Angehörigen als vermisst gemeldet hatte. Seine Leiche wurde auf einem Hof in Hille ausgegraben. Später stießen die Ermittler auf zwei weitere Leichname - eines Nachbarn (72) und eines Hilfsarbeiters (64).
Voll schuldfähig
Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden Deutschen zuerst den Nachbarn und den Hilfsarbeiter getötet, um sich zu bereichern. Später brachten sie demzufolge den 30-Jährigen um, weil dieser 5.000 Euro für eine angeblich geplante gemeinsame Baufirma zurückforderte. Laut psychiatrischen Gutachten sind beide Angeklagte voll schuldfähig und psychisch gesund.
Jörg W. und Kevin R. hatten zwar behauptet, der jeweils andere habe die Gewalttaten verübt, an mehreren Tatwerkzeugen waren aber DNA-Spuren von beiden gefunden worden. Sie hatten in dem zehnmonatigen Strafverfahren keine Schuld eingestanden, auch keine Reue oder Bedauern gegenüber den Angehörigen bekundet. Erst ganz am Ende äußerten beide einmal, die Opfer täten ihnen leid.
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