Brandkatastrophe in Crans-Montana: Barbesitzer offiziell in U-Haft

Brandkatastrophe in Crans-Montana: Barbesitzer offiziell in U-Haft
Entscheidung zunächst für drei Monate gültig. Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.

Zusammenfassung

  • Das Zwangsmaßnahmengericht Wallis ordnete für den Barbesitzer nach dem Brand in Crans-Montana drei Monate Untersuchungshaft an.
  • Gegen das Betreiber-Ehepaar wird wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung ermittelt, nachdem 40 Menschen starben und 114 verletzt wurden.
  • Die Ermittlungen prüfen unter anderem, ob Brandschutzvorschriften eingehalten wurden und wie das Feuer durch Feuerwerksfontänen ausgelöst wurde.

Das Zwangsmaßnahmengericht des Schweizer Kantons Wallis hat am Montag Untersuchungshaft für den Barbesitzer in der Folge des Brandes in Crans-Montana angeordnet. Diese Entscheidung gilt zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten. Bei dem Feuer in der Bar "Le Constellation" waren in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben gekommen und 114 Menschen teils schwer verletzt worden.

Gegen das französische Betreiber-Ehepaar wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung ermittelt. Der Mann wurde nach einem Verhör am Freitag wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, die nun bestätigt wurde. Zuvor sagte der Besitzer und Geschäftsführer Medien gegenüber, dass die Bar „dreimal innerhalb von zehn Jahren“ kontrolliert worden sei, und versprach, bei der Untersuchung zu kooperieren. Zum Zeitpunkt des Unglücks hielt sich der Mann Medienberichten zufolge nicht im „Le Constellation“ auf. Seine Frau, die während des Brandes vor Ort war, wurde leicht verletzt.

Das Zwangsmaßnahmengericht (ZMG) erklärte sich in der Mitteilung "bereit, die Untersuchungshaft aufzuheben, sofern verschiedene von der Staatsanwaltschaft beantragte Maßnahmen – darunter insbesondere die Hinterlegung von Sicherheiten – getroffen werden." Diese erschienen als angemessen, um der Fluchtgefahr entgegenzuwirken. In der Zwischenzeit müsse die Freiheitsentziehung bestehen bleiben.

Weiter erinnerte das ZMG daran, "dass die Untersuchungshaft eine verfahrensrechtliche Haft ist, die ausschließlich dazu dient, den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen zu gewährleisten." Ersten Erkenntnissen zufolge wurde der Brand im Keller der Bar wahrscheinlich durch Feuerwerksfontänen ausgelöst, die an Sektflaschen angebracht waren und zu nahe an die Decke gehalten wurden. Die Erhebungen konzentrieren sich unter anderem auf die Frage, ob die Schaumstoffdämmung an der Kellerdecke den Brandschutzvorschriften entsprochen haben.

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