Berliner Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Berliner Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten
Arbeitsgericht wies Klage der muslimischen Lehrerin ab. Klägerin kam nicht zur Urteilsverkündung.

Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule der deutschen Hauptstadt mit Kopftuch unterrichten wollte. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht am Mittwoch überraschend klar das Neutralitätsgesetz des Bundeslandes Berlin. Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, die Klage unbegründet, sagte Richter Arne Boyer.

Berliner Neutralitätsgesetz

Eine Berufung ist möglich. Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne.

Die Lehrerin war einen Tag an einer Grundschule und wurde dann wegen ihres Kopftuchs einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie ist derzeit in Elternzeit.

Die Klägerin kam nicht zur Urteilsverkündung. Ihre Anwältin sagte, über eine Berufung werde sie erst mit ihrer Mandantin beraten. Vertreter des Senats waren ebenfalls nicht im Gerichtssaal.

Der regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) hatten vorab bekräftigt, an dem Gesetz festzuhalten. Der Grünen-Koalitionspartner hingegen fand das Gesetz zuletzt nicht rechtskonform. Die Linke ringt noch um eine Position.

Die Stadt Berlin ist ein eigenes Bundesland mit derzeit 3,7 Millionen Einwohnern. Sie wird von einer rot-rot-grünen Koalition regiert.

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