Sexarbeiterinnen in Belgien bekommen nun Mutterschutz und Krankengeld

Sexarbeiterinnen in Belgien bekommen nun Mutterschutz und Krankengeld
Beschäftigte im Rotlichtmilieu in Belgien werden arbeitsrechtlich anderen Beschäftigten gleichgestellt.

Seit diesem Sonntag gelten in Belgien für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter die gleichen sozialen Rechte wie für andere Arbeitnehmer. Das Land ist weltweit das erste, in dem Beschäftigte im Rotlichtmilieu einen Arbeitsvertrag erhalten - und damit Anspruch auf die landesüblichen Sozialleistungen wie Mutterschaftsurlaub, Krankengeld und Pension. 

Die Belgische Vereinigung der Sexarbeiter begrüßte die Novelle als einen "großen Schritt nach vorn". Auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zeigte sich zufrieden. Doch es gibt auch Kritik: Wenn Sexarbeit normalisiert werde, werde auch geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen akzeptiert, heißt es von Seiten feministischer Organisationen.

 Menschenhandel, Ausbeutung und Missbrauch würden durch das Gesetz nicht gestoppt, so die Kritiker.

Entkriminalisierung bereits 2022

Das belgische Parlament hatte bereits im Mai über das Gesetz abgestimmt. Sexarbeit befand sich in Belgien seit 2022 in einer Grauzone: Sie war zwar entkriminalisiert, rechtlich anderen Arbeitsbereichen aber nicht gleichgestellt. 

Laut dem neuen Gesetz haben Sexarbeiterinnen nun das Recht, Sexualpartner abzulehnen oder bestimmte Handlungen zu verweigern. Sie können eine Handlung zudem jederzeit abbrechen und dürfen im Falle einer Verweigerung nicht entlassen werden.

Die Arbeitgeber müssen einen "guten Leumund" haben und ihren Geschäftssitz in Belgien haben. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass Zimmer mit Panikknöpfen, sauberer Bettwäsche, Duschen und Kondomen ausgestattet sind.

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