Bayerischer Kaplan war mit einer Ministrantin intim

Bayerischer Kaplan war mit einer Ministrantin intim
Das damals zwölfjährige Mädchen hatte ihn bedrängt, sagte der Priester vor Gericht. Der Prozess muss neu verhandelt werden.

Das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen gegen einen Priester wegen sexuellen Missbrauchs einer Ministrantin ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung des 43-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag - ob Berufung oder Revision sei noch unklar. Die Staatsanwaltschaft wiederum habe sich für Berufung entschieden, so dass das Landgericht Schweinfurt den Fall voraussichtlich neu verhandeln müsse.


Der Angeklagte war am vergangenen Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs der Minderjährigen zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem sollte der Mann 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. (Az. 8 Js 1298/19).


Der Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde hat nach Überzeugung der Anklage vor rund zehn Jahren das damals zwölfjährige Mädchen zweimal sexuell missbraucht. Die Messdienerin schwärmte für den Mann und bedrängte ihn nach eigener Aussage. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung plädiert, die Verteidigung auf Freispruch mangels Beweisen.
Dem Deutschen ist bis zur Klärung des Sachverhaltes die Ausübung des priesterlichen Dienstes durch den Würzburger Bischof verboten. Ob er sein Priesteramt dauerhaft abgeben muss, wird die Kirche entscheiden.

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