Justiz prüft Anfangsverdacht gegen Vorarlberger FPÖ-Politiker

Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht gegen Vizepräsident Kinz. Hintergrund ist Aussage im Landtag, bei der er andere Gräueltaten mit der Shoah verglich.
Das Logo der Justiz mit Adler und dem Wort "Justiz", wobei das "S" rot ist, ist an einer Wand befestigt.

Zusammenfassung

  • Die Staatsanwaltschaft Feldkirch prüft einen Anfangsverdacht gegen Landtagsvizepräsident Hubert Kinz (FPÖ) wegen möglichem Verstoß gegen das Verbotsgesetz nach Aussagen im Landtag.
  • Kinz hatte in einer Debatte um Erinnerungskultur Gräueltaten miteinander verglichen, betonte aber, die Shoah nicht verharmlosen zu wollen, was von der Opposition kritisiert wurde.
  • Sollte ein Anfangsverdacht bestehen, müsste zur Einleitung von Ermittlungen zunächst die parlamentarische Immunität von Kinz aufgehoben werden.

Die Staatsanwalt Feldkirch prüft nach einer umstrittenen Aussage einen Anfangsverdacht gegen den Vorarlberger Landtagsvizepräsidenten Hubert Kinz (FPÖ) im Hinblick auf das Verbotsgesetz.

Das berichtete Dienstagnachmittag ORF Radio Vorarlberg. Kinz hatte in der jüngsten Landtagssitzung andere Gräueltaten mit der Shoah verglichen, aber auch betont, dass er diese nicht habe verharmlosen wollen. Die Opposition hatte seine Äußerungen scharf kritisiert.

Kinz reagierte im Landtag auf eine Forderung der Grünen zu einem Landesleitbild "Erinnerungskultur Vorarlberg". Der FPÖ-Politiker verneinte den Bedarf an einem solchen Leitbild und verwies auf die gesetzliche Lage, die er für ausreichend hielt.

"Wie halten Sie's mit Hexenverbrennungen?"

Zudem fragte er: "Meine Damen und Herren! Sind Übergriffe seinerzeit marokkanischer Besatzungssoldaten gegenüber Damen unseres Landes weniger schlimm? Wie halten Sie's mit den Hexenverbrennungen? Mit den Brandschatzungen in den Schweizer oder Appenzeller oder Graubündner Kriegen?" Es habe immer Gräueltaten gegeben, und es sei richtig, sich von denen zu distanzieren. "Dabei sollten wir es vermeiden, einzelne herauszupicken, sondern mit einer aktiven dynamisch entwickelnden Erinnerungskultur die Werte, für die wir uns entschieden haben, zu verteidigen", so Kinz.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob Kinz mit seiner Rede gegen den Paragrafen 3h des Verbotsgesetzes verstoßen haben könnte.

Justiz prüft Anfangsverdacht

In diesem ist festgehalten, dass bestraft wird, wer "öffentlich den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht".

Das Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Sollte die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht als gegeben ansehen und Ermittlungen einleiten wollen, müsste dazu zuerst die parlamentarische Immunität von Kinz aufgehoben werden.

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