Raubüberfälle in Dornbirn: Achteinhalb Jahre Haft für Serientäter

41-Jähriger überfiel einen Blumenladen und einen Taxilenker - das Urteil ist nicht rechtskräftig
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Ein 41-Jähriger aus dem Vorarlberger Unterland ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen zweifachen schweren Raubes sowie mehrerer Einbruchsdiebstähle zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem wurde ein bedingter Haftrest von zehn Monaten aus einer früheren Verurteilung widerrufen.

Er hatte im November vergangenen Jahres in Dornbirn ein Blumengeschäft und einen Taxilenker mit einem Messer ausgeraubt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der ausgebildete Handwerker stand bereits mehrere Male vor Gericht und hat rund 27.000 Euro Schulden. Obwohl er erst im Februar 2025 bedingt aus einer Haftstrafe entlassen worden war und lediglich ein paar Monate in Freiheit verbracht hatte, wurde er erneut rückfällig. 

Seinen Angaben zufolge schlitterte er zum wiederholten Mal in eine Depression und in die Drogensucht, brauchte dringend Geld und überfiel am 8. November in Dornbirn ein Blumengeschäft. 

Messer an die Kehle gesetzt

Zunächst täuschte er vor, einen Rosenstrauß kaufen zu wollen, ehe er die 80-jährige Verkäuferin mit einem Messer bedrohte und mit 80 Euro Beute floh. Tags darauf beging der 41-Jährige den nächsten Überfall. Dieses Mal raubte er in Dornbirn einen Taxilenker aus und flüchtete mit 520 Euro Beute. Dem Taxilenker setzte er das Messer sogar an die Kehle an. 

Beide Taten galten vor Gericht als bewaffneter, also schwerer Raub. Zur Last gelegt wurden dem zuletzt arbeitslosen Angeklagten außerdem mehrere Einbruchsdiebstähle in Firmengebäude. In den Unternehmen brach er Automaten auf, nahm das Münzgeld mit und stahl mehrere Handkassen. Diesbezüglich wurde er zu einer Schadenswiedergutmachung von knapp 2.000 Euro verurteilt. 

Verurteilte erbat sich Bedenkzeit

Verurteilte erbat sich BedenkzeitDer Mann zeigte sich von Anfang an geständig, was ihm als gewichtiger Milderungsgrund angerechnet wurde. Dennoch schraubte der rasche Rückfall den Strafrahmen auf bis zu 20 Jahre.

Erschwerend wirkten sich einschlägige Vorstrafen aus und dass es sich um mehrere Verbrechen handelte. Das Urteil, achteinhalb Jahre Haft plus Widerruf von zehn Monaten, insgesamt neun Jahre und vier Monate, ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit.

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