Heimlich in Fußball-Umkleide gefilmt: Zwei Strafanträge

Mehrere Fußbälle liegen auf einem grünen Rasen.
Der Prozess gegen einen ehemaligen Funktionär des SCR Altach wurde nun für 23. Februar anberaumt.

Gegen einen ehemaligen Funktionär des Fußball-Bundesligisten des SCR Altach, der in Damen-Umkleidekabinen des Vereins heimlich gefilmt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun zwei Strafanträge eingebracht. Wie Vorarlberger Medien berichteten, beziehen sie sich auf die Paragrafen 120 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten) sowie 207 StGB (pornografische Darstellung Minderjähriger). Der Prozess ist für den 23. Februar angesetzt.

Im Rahmen der Ermittlungen waren rund 30 Spielerinnen als mögliche Opfer einvernommen worden. Nach Angaben des Vereins ist der Beschuldigte am 22. September vergangenen Jahres auf den Verein zugekommen und hat angegeben, seine Funktion aus persönlichen Gründen aufgeben zu wollen.

Nach einer unangekündigten Durchsuchung der Kabinenräume durch das Landeskriminalamt - Kameras wurden dabei keine gefunden - erfuhr der Verein am 15. Oktober, gegen wen sich die Ermittlungen richteten. Daraufhin sei gegen den Beschuldigten sofort ein umfassendes Betretungsverbot für das Vereinsgelände ausgesprochen worden, möglichen Betroffenen wurde Unterstützung angeboten, erklärte der Verein. Zuvor hatte es Kritik am Umgang des Vereins mit der Causa gegeben.

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