Bürgermeister und Beamter wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Tür zu einem Verhandlungssaal bei Gericht.
Hinterziehung von 140.000 Euro Umsatzsteuer vorgeworfen. Urteil nicht rechtskräftig.

Der Thüringer Bürgermeister Harald Witwer (ÖVP, Bez. Feldkirch) und ein Beamter eines Gemeindeverbandes sind am Landesgericht Feldkirch wegen Abgabenhinterziehung und grob fahrlässiger Abgabenverkürzung schuldig gesprochen worden. 

Ihnen wurde im Zusammenhang mit einer Immobilienverwaltung der Gemeinde die Hinterziehung von 140.000 Euro Umsatzsteuer vorgeworfen, weitere 140.000 Euro seien zu spät bezahlt worden, berichtete der ORF. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung

Die beiden Angeklagten haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Umsatzsteuer hinterzogen beziehungsweise dies versucht. Dass es bei der Voranmeldung und der Überweisung der Umsatzsteuer zu Fehlern gekommen sei, bestritten die Angeklagten nicht, allerdings hätten sie keinen Vorsatz gehabt, Steuern zu hinterziehen. Witwer habe von der verspäteten Anmeldung der Umsatzsteuer zunächst gar nichts gewusst und dann alles getan, um die Fehler zu bereinigen, so sein Verteidiger. "Steuerhinterziehung war absolut nicht unser Ansinnen, denn schließlich und endlich leben die Gemeinden von der Umsatzsteuer", sagte der leitende Beamte eines Gemeindeverbandes, der die Umsatzsteuer hätte abführen müssen. Er hatte früher selbst beim Finanzamt gearbeitet.

Verschiedene Schuldsprüche

Der Bürgermeister hätte bei der Gemeindegesellschaft genauer hinschauen müssen, so die Richterin. Das Schöffengericht sah bei Witwer nur zum Teil eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung. Er wurde wegen vor 2023 nicht bezahlter Steuern daher nur wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung schuldig gesprochen. Dies wirkt wie eine Strafe des Finanzamts und gilt nicht als gerichtliche Verurteilung.

Nach 2023, nach Auftauchen der Steuerprobleme, hätte Witwer aber wissen müssen, dass etwas falsch läuft, sagte die Richterin. In diesem Punkt wurde Witwer wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen. Dies gilt als gerichtliche Verurteilung, vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig. Witwer war vom Amt für Betrugsbekämpfung 2023 zu den Vorwürfen einvernommen worden. Trotzdem wurden weitere eineinhalb Jahre keine Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen. Er könne sich nicht erklären, warum er die Sachen nicht bereinigt habe, so der Angeklagte. Er sei überlastet gewesen. Die Umsatzsteuer sei zwar verspätet, aber doch bezahlt worden.

Der zweitangeklagte Beamte wurde wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt. Als mildernd wurden das Geständnis des Mannes gewertet und dass er den Schaden wiedergutgemacht habe. Das Urteil blieb deshalb im untersten Bereich des Strafrahmens: Er wurde zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt, 80.000 Euro davon unbedingt. Verteidigung und Anklage gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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