Tirol: Patient starb nach Fixierung, Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt (Symbolbild)
Zusammenfassung
- 28-jähriger Psychiatriepatient in Innsbruck starb nach Lungenembolie während Fixierung; Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
- Staatsanwaltschaft prüft, ob wiederholte Fixierungen und Umstände des Vorfalls zum Tod beitrugen; Ermittlungen richten sich vorerst gegen Unbekannt.
- Tirol Kliniken äußern sich nicht zum laufenden Verfahren, betonen aber große Betroffenheit und unterstützen die Aufarbeitung.
Nach dem Tod eines 28-jährigen Psychiatriepatienten in Innsbruck, der während einer Fixierung eine Lungenembolie und folglich einen Kreislaufkollaps erlitten hatte, sind strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden.
Der Mann war nach einer Reanimation mehrere Tage hirntot gewesen, bis schließlich die Maschinen abgeschaltet wurden, berichtete die Tiroler Tageszeitung am Montag. Es wird in Richtung fahrlässiger Tötung ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft demnach.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Zu dem Vorfall sei es am 23. Februar gekommen. Ermittelt werde vorerst gegen Unbekannt, hieß es. Es gelte vor allem zu klären, "welche Umstände dafür gesorgt haben, dass der Mann starb, und ob das mehrfache Fixieren dabei eine Rolle gespielt haben könnte", so Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr.
Der TT zufolge hatten die Ärzte und Pfleger aufgrund mehrerer psychotischer Schübe des an Schizophrenie erkrankten Patienten beschlossen, diesen wiederholt mit Gurten an ein Bett zu fixieren und Beruhigungsmittel zu verabreichen. Während einer solchen Fixierung kam es schließlich zu dem Vorfall.
Große Betroffenheit im Team
Die Tirol Kliniken wollten sich mit Verweis auf das laufende Verfahren gegenüber der APA nicht zu den Hintergründen des Falls äußern. Die Betroffenheit der involvierten Teams sei jedoch "überaus groß", so Kliniksprecher Johannes Schwamberger. Man begrüße und unterstütze nicht zuletzt deshalb die "auf vielen Ebenen laufende Aufarbeitung voll und ganz".
Unabhängig vom vorliegenden Fall erinnerte die Volksanwaltschaft in einer Reaktion am Montag daran, dass für freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Fixierungen mit Gurten und/oder Medikamenten strenge Regeln gelten würden.
Welche Regeln gelten
Diese seien ausschließlich dann zulässig, wenn sie der Abwehr einer gravierenden Gefahr, also der Abwehr einer ernstlichen und erheblichen Gefährdung des eigenen oder fremden Lebens oder der eigenen Gesundheit bzw. der ärztlichen Behandlung und Betreuung dienen. Keinesfalls dürfe etwa Personalmangel ein Grund sein, betonte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) in einer Aussendung.
Die Dauer von Fixierungen sei auf das Notwendigste zu reduzieren, jede einzelne müsse von einem Arzt genehmigt werden und nach Ende einer Akutsituation müsse die Maßnahme unverzüglich beendet werden. Fixierungen würden unter das Verbot der Folter bzw. unmenschlicher und erniedrigender Behandlung fallen, wenn sie unrechtmäßig durchgeführt werden, hieß es.
Bei unangekündigten Kontrollen durch die Kommission der Volksanwaltschaft in Psychiatrien werde immer wieder festgestellt, dass die Durchführung von Fixierungen aufgrund der bestehenden räumlichen Situation in vielen Einrichtungen nicht den maßgeblichen menschenrechtlichen Standards entsprechen
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