Pitztaler Gletscher: Neue Liftanlangen und Pisten nur mit UVP

Eine Berglandschaft mit schneebedeckten Gipfeln und einem Gletscher unter blauem Himmel.
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Bau einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

Zusammenfassung

  • Projektbetreiber planen neue Liftanlagen und Pisten am Pitztaler Gletscher, darunter eine Seilbahn zum Linken Fernerkogel.
  • Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass das Bauvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, da der Karlesferner als eigenständiger, bisher unerschlossener Gletscher gilt.
  • Der Alpenverein begrüßt das Urteil als Zeichen für Umweltschutz und fordert die Aufhebung der Gletscherschutzverordnung von 2006.

Neue Liftanlagen und auch mehr Pisten streben Projektbetreiber für das Skigebiet Pitztaler Gletscher (Tirol) an, darunter etwa eine neue Seilbahn im Bereich des Linken Fernerkogels. Damit sollen Abfahrten über den - bisher nicht erschlossenen - Karlesferner und den Mittelbergferner möglich werden.

Bau ist UVP-pflichtig

Doch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun in letzter Instanz entschieden: Der geplante Bau unterliegt einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das gab der Österreichische Alpenverein am Freitag bekannt.

Damit bestätigte das Höchstgericht ein gleichlautendes Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bereits im Sommer 2025 ausgesprochen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof kam zum Zug, weil die Projektbetreiber Beschwerde den Spruch des BVwG eingelegt hatten.

"Starkes Zeichen für Umweltschutz"

"Dieses Urteil ist ein starkes Zeichen für den Umweltschutz", freute sich Alpenvereins-Präsident Wolfgang Schnabl. "Gerade dort, wo Natur und die Landschaft besonders verletzlich sind, braucht es klare Leitplanken." Der Verein erhält dadurch - sollte das Projekt weiter verfolgt werden - auch Parteienstellung in dem UVP-Verfahren.

Das Höchstgericht begründet seine Entscheidung so: 

  • Der Karlesferner sei als eigenständiger und vom Mittelbergferner getrennter Gletscher zu betrachten.
  • Er ist bisher nicht erschlossen, aus diesem Grund sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Forderungen an das Land Tirol

Der Alpenverein wiederholte in dem Zusammenhang seine Forderung an die Tiroler Landesregierung,  die sogenannte "Gletscherschutzverordnung" aus 2006 aufzuheben: Gerade sie habe  "erst den Weg für die umstrittenen Erschließungen im Pitztal und im Kaunertal gebahnt".

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