Kadaver von Wolf im Tiroler Stubaital gefunden: Kein Abschussbescheid

Bereits 2019 wurde in Tiroler ein Wolf illegal geschossen und enthauptet - damals im Sellraintal.
Schad- und Risikowölfe können in Tirol legal geschossen werden. Aber in diesem Fall könnte es sich um Wilderei handeln.

Im Gemeindegebiet von Neustift im Stubaital (Bezirk Innsbruck-Land) wurde am Donnerstag in einem Waldstück der Kadaver eines Wolfs gefunden. Nachdem die Polizei darüber informiert worden war, haben Sicherheitsbehörde, das Land Tirol und die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck die weiteren Maßnahmen veranlasst. 

"Der Kadaver des aufgefundenen Wolfes wird für weitere Untersuchungen an die Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) nach Innsbruck gebracht", teilte das Land mit. Dort wird das Tier obduziert. DNA-Proben wurden bereits genommen. 

Erste Untersuchungsergebnisse

Ein erstes Ergebnis der pathologischen Untersuchung ist im Laufe der nächsten Woche, ein Ergebnis zur DNA-Analyse in den nächsten 14 Tagen zu erwarten. Dazu, ob das Tier erschossen wurde, will sich das Land vor Vorliegen der Untersuchungsergebnisse nicht äußern.

Es wird aber darauf hingewiesen, dass in Tirol grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, "Schad- und Risikowölfe im Rahmen von aufrechten Maßnahmenverordnungen zu erlegen. Eine solche gab es für den Raum Innsbruck-Land zuletzt nicht." 

Es würden nun die weiteren Ermittlungs- und Untersuchungsergebnisse abgewartet, um allfällige weitere Schritte zu setzen. Dies betrifft allfällige mögliche Straf- und Verwaltungstatbestände. Auch wenn das Land hier keinen näheren Angaben macht: 

Grundsätzlich wäre der Abschuss eines Wolfs - ein trotzer der Erleichterung von Entnahmen nach wie vor streng geschütztest Tier - ohne entsprechende Verordnung als Wilderei zu werten. 

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