Nach Terror-Urteil: Grazer Jugendliche frühzeitig aus Haft entlassen

Gerichtssaal von innen.
Die damals 14-Jährige hatte "Ungläubige" am Jakominiplatz töten wollen. "Positive Persönlichkeitsentwicklung" sorgte nun für bedingte Haftentlassung.

Zusammenfassung

  • Eine 15-Jährige, die wegen Verbrechen im Zusammenhang mit dem IS verurteilt wurde, wurde aufgrund positiver Persönlichkeitsentwicklung aus der Haft entlassen.
  • Das Bundesverwaltungsgericht sowie ihr Anwalt stellten fest, dass von ihr keine weitere Gefahr ausgeht.
  • Die Entlassung ist an Auflagen gebunden: Sie muss eine Ausbildung starten oder einen Job suchen, nachdem sie ihre Pflichtschule abgeschlossen hat.

Eine mittlerweile 15-Jährige, die im vergangenen Jahr im Grazer Straflandesgericht wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, ist mit Auflagen aus der Haft entlassen worden. Die Jugendliche soll als Anhängerin der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geplant haben, am Jakominiplatz "Ungläubige" zu töten. Die Entlassung erfolgte nun wegen ihrer "positiven Persönlichkeitsentwicklung".

Keine weitere Gefahr

Wie Martin Robier aus der Kanzlei von Thomas Klein, Anwalt der damals erst 14-Jährigen, einen Bericht der "Kleinen Zeitung" vom Mittwoch bestätigte, kam das Bundesverwaltungsgericht zu der Auffassung, dass von dem Mädchen keine weitere Gefahr ausgeht. Er persönlich habe diesen Eindruck ebenfalls gewonnen: "Sie hat sich stark verändert." Robier erwirkte auch, dass die Jugendliche in Österreich bleiben darf und nicht nach Montenegro abgeschoben wird, wo sie keinerlei Wurzeln hat. Sie wuchs in Österreich auf und wohnt nun wieder bei ihrer Mutter.

Eine Bedingung für die bedingte Haftentlassung war, dass sie die Pflichtschule noch während der Haft beendet. Das habe sie vergangene Woche geschafft, so Robier. Deshalb sei sie am Montag aus der Justizanstalt Graz-Jakomini entlassen worden. Die frühzeitige Haftentlassung ist an Auflagen gebunden. Sie muss etwa eine weitere Ausbildung starten oder einen Job suchen und sich von sämtlichen verbotenen Organisationen fernhalten.

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