Ö-Ring-Gesellschaft: Land fährt laut Prüfung gut mit Spielberg

Formel 1-Rennauto in Spielberg
Der Landesrechnungshof Steiermark prüfte die Finanzen der Ö-Ring-Gesellschaft, die die Rennstrecke in Spielberg verpachtet.

"Viel Kritik fährt nicht mit am Österreichring", lässt der Direktor des steirischen Landesrechungshofes, Heinz Drobesch, gleich zu Beginn wissen: Die Gesellschaft, die die Rennstrecke in Spielberg an den Betreiber verpachtet, hielt der jüngsten Überprüfung stand.

Nachgerechnet wurde die Gebarung der Gesellschaft zwischen 2019 und 2022. Das Resümee fiel laut Drobesch "durchaus positiv aus": Demnach wurde etwa der finanzielle Aufwand der öffentlichen Hand reduziert und auch durch fixe Pauschalbeträge planbarer.

Die Gesellschaft gehört dem Land, der Zuschuss beträgt pro Jahr rund 1,7 Millionen Euro

Bei früheren Prüfungen sah das Ergebnis schon auch anders aus: So war die Gesellschaft mit Ende 1993 überschuldet, Landesdarlehen waren offen, für die das Land nicht einmal Zinsen berechnete.

Wie es um die Finanzen steht

Doch mittlerweile hat sich das Kontoblatt gewendet: Die GmbH. verfüge über "relativ große Guthaben" bei Banken, die Bilanzsumme stieg  kontinuierlich von  91,3 Millionen Euro (2019) auf  111,1 Millionen Euro (2022). 

Die Formel 1 ist  bis 2030 in der Steiermark gesichert, der nächste Grand Prix findet bereits am 30. Juni statt. Der Rechnungshof betrachtet "die Aufrechterhaltung von Rennen der Königsklasse des Motorsports" über 2030 hinaus als  erstrebenswert", heißt es im Bericht: Als Gründe gelten "Marketing, Wirtschaftlichkeit und Belebung der Region".

Wie viel Geld herein kam

Das passt zu einer Studie, die vergangene Woche präsentiert wurde: Seit der Rückkehr der Formel 1 nach Spielberg 2014 sei ein Gesamtumsatz von 1,07 Milliarden Euro zusammengekommen.

Unter all den positiven Bemerkungen fand sich aber doch auch ein bisschen Kritik an der Gesellschaft: Die Bezahlung der Prokuristin sei "ein Kuriosum", denn hochgerechnet auf Vollzeit würde ihr Gehalt um 30 Prozent höher ausfallen als jenes des eigentlichen Geschäftsführers.

Doch dies seien "unter dem Strich nur Bagatellbeträge", merken die Prüfer an: Die Stellen liegen bei 5 bzw. 15 Wochenstunden.

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