Geldstrafe für Polizistin, die betrunken Autounfall baute

Alkoholmessgerät
Steirische Beamtin war nicht im Dienst und mit Privat-Pkw unterwegs, ihre Tochter wurde verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich bin wirklich nicht so, ich halte sonst die anderen immer vom Trinken ab", hat eine Polizistin am Dienstag im Bezirksgericht Leibnitz unter Tränen beteuert.

Sie war wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, weil sie im März mit 1,1 Promille Alkohol im Blut einen Unfall verursacht hatte.

Dabei wurde ihre Tochter verletzt.  Das Disziplinarverfahren gegen sie läuft noch. "Es ist eine etwas abstruse Geschichte", versuchte der Anwalt die Umstände, die zu dem Vorfall geführt hatten, zu erklären. 

Der Lebensgefährte der Frau hatte in der Früh selbst einen Unfall gehabt, dann traf sich die Polizeibeamtin mit ihm und ihrer Mutter, dabei trank sie etwas. 

Sie wollte die Tochter abholen

"Seit sie Kinder hat, trinkt sie nur im Anlassfall etwas", beteuerte der Anwalt. An dem Tag habe sie auch noch alte Bekannte getroffen "und es ist einfach lustig geworden".

 Eigentlich sollte jemand anderer fahren, doch plötzlich rief die Tochter an, die abgeholt werden wollte.

Also fuhr die Angeklagte einfach los, holte ihr Kind und kam mit dem Wagen von der Straße ab. Ihre Tochter erlitt diverse Prellungen, wurde aber nicht schwer verletzt.

Verteidiger schlug Diversion vor

 "Ich werde sicher kein Auto mehr angreifen, wenn ich getrunken habe", so die Polizeibeamtin. Eine Diversion, die der Verteidiger vorgeschlagen hatte, wurde abgelehnt. "Sie sind heute die Dritte, die wegen Alkohols vor mir steht", meinte der Richter. Er hielt der Frau auch vor, einen "immensen Vertrauensverlust für die Polizei" verursacht zu haben.

Die 32-Jährige wurde schuldig gesprochen und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.080 Euro verurteilt. Sie nahm sofort an, der Ankläger gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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