Kind im OP-Saal: Verfahren gegen Spitalsholding eingestellt

Das Landesgericht für Strafsachen und die Staatsanwaltschaft Graz befinden sich in einem verzierten, hellen Gebäude.
Staatsanwaltschaft Graz beendete ihre Ermittlungen gegen die steirische Krankenanstaltengesellschaft.

Zusammenfassung

  • Das Ermittlungsverfahren gegen die KAGes im Fall eines Kindes im Grazer OP-Saal wurde mangels nachweisbarer Pflichtverletzung eingestellt.
  • Die verantwortlichen Neurochirurgen wurden am Bezirksgericht Graz-Ost vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen, da kein klares Bild vom Ablauf bestand.
  • Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch eingelegt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Fall eines Kindes in einem Operationssaal in Graz ist das Ermittlungsverfahren gegen die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) eingestellt worden.

Keine Pflichtverletzung

Die Staatsanwaltschaft Graz hatte geprüft, ob über die Verbandsverantwortlichkeit eine Mitschuld bestehen könnte. Wie die Kronen Zeitung am Freitag berichtete, sei aber von den Ermittlern keine für eine Anklage ausreichende Pflichtverletzung nachweisbar gewesen. Das bestätigte Sprecher Christian Kroschl.

Die im OP-Saal zuständige Neurochirurgin und ihr Kollege waren übrigens im Dezember am Bezirksgericht Graz-Ost vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden.

Kein klares Bild beim Prozess

Die Frau, deren Tochter bei der Operation ein Bohrloch am Schädel eines Patienten gesetzt haben soll, sowie ihr Kollege stritten ab, dass sie das zwölfjährige Kind bohren haben lassen. Die Mutter will zu dem Zeitpunkt im Hintergrund beschäftigt gewesen sein und habe es gar nicht gesehen. Eine OP-Beteiligte will vier Hände am Bohrer gesehen haben, in diesem Fall hätte das Mädchen nicht allein das Instrument geführt.

Aus Mangel an Beweisen erfolgte daher ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft Graz legte aber volle Berufung ein. Der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig.

Der Akt geht zum Landesgericht, sobald das schriftliche Urteil vorliegt. Das ist bisher noch nicht der Fall, sagte Kroschl.

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