Kind soll bei OP mitgemacht haben: Ärztin will Job zurück

Gerichtsgebäude von außen
Jene Medizinerin aus der Steiermark, die ihre 13-jährige Tochter mit in einen OP-Saal genommen haben soll, bekämpft ihre Entlassung vor Gericht.

Am Arbeits- und Sozialgericht in Graz begann am Mittwoch ein Prozess, den eine entlassene Ärztin anstrengte: Sie verlor ihren Job, weil sie ihre Tochter mit in einen Operationssaal genommen haben soll.  

Das Mädchen war zu dem Zeitpunkt knapp 13 Jahre alt und soll - so lauten die Vorwürfe - bei dem Eingriff sogar selbst Hand angelegt haben.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde die Medizinerin erst vom Klinikum Graz freigestellt, letztlich entlassen.  Weiteres im OP-Saal anwesendes Personal wurde großteils verwarnt. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt.

Worum es geht

Doch die Medizinerin - die übrigens die Vorwürfe bestreitet - bekämpft ihre Entlassung nun. Und beruft sich dabei auf den zeitlichen  Ablauf: Sie habe ihrem Dienstgeber bereits im April dieses Jahres alles offengelegt, doch sie sei erst einen Monat später freigestellt worden. Die Entlassung folgte gar erst im Juli.

Dieser Zeitablauf ist der Hebel für die  Rechtsanwältin der Ärztin, das Arbeitsrecht sei hier eindeutig: Eine Entlassung müsse sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe erfolgen, jedenfalls aber eine Freistellung. Doch in diesem Fall lägen Wochen und Monate dazwischen.

Zur ersten Tagsatzung, also dem ersten Verhandlungstag, kam die Medizinerin nicht, sie ließ sich aus Krankheitsgründen entschuldigen.

Fortsetzung im Jänner

Da eine einvernehmliche Einigung vorerst abgelehnt wurden, geht das zivilrechtliche Verfahren am 20. Jänner weiter, unter anderem mit Einvernahmen vom Operationsteam bis hin zu Vorständen der Krankenanstaltengesellschaft. 

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