Steirerin erstochen: "Ja, ich habe die Tat begangen"

Ehemann in Leoben vor Gericht: 65-Jähriger wegen psychotischen Schubes nicht zurechnungsfähig und in forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Das Justizzentrum Leoben mit Landes-, Staats- und Bezirksgericht Leoben ist an der Fassade beschriftet.

Zusammenfassung

  • 65-jähriger Mann steht in Leoben wegen Tötung seiner Ehefrau während eines psychotischen Schubs vor Gericht.
  • Gutachter bestätigt Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten; Staatsanwaltschaft beantragt Einweisung in forensisch-therapeutisches Zentrum.
  • Tat wurde nach akutem Schub und Wahnvorstellungen begangen; Geständnis und klare Beweislage führten zu kurzer Verhandlung.

Ein 65-Jähriger ist am Montag in Leoben wegen der Tötung seiner Ehefrau im August des Vorjahres vor Gericht gestanden. Er hatte während eines psychotischen Anfalls infolge seiner paranoiden Schizophrenie mehrfach mit einem Messer auf die 61-Jährige eingestochen.

Nicht zurechnungsfähig

Laut dem Gutachter war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Die Frau starb. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Schon seit Jahren befand sich der Mann wegen seiner Krankheit in Behandlung - "mal ging es ihm gut, mal weniger gut", meinte der Gutachter.

Die Medikamente habe er auch nicht immer genommen. Im August des Vorjahres erlitt er offenbar eine akute Psychose und hatte den Verdacht, dass seine Frau ihn betrügt, ihm die Pension wegnehmen und ihn vergiften will. Dieses für ihn und in seinem geistigen Zustand realistische Bedrohungsszenario dürfte zum sogenannten Over-Kill geführt haben.

"Ja, ich habe die Tat begangen"

Der Gerichtsmediziner schilderte, dass die Frau sowohl Messerstiche von vorne wie auch von hinten erlitten hatte. Mehrere lebenswichtige Organe wurden dabei verletzt. Sie starb in der Folge dieser Blutungen. Ihr Ehemann, der in Handschellen von den Justizwachebeamten in den Saal geführt worden war, gestand gleich zu Beginn: "Ja, ich habe die Tat begangen." An den genauen Hergang konnte er sich am Montag aber nicht mehr erinnern.

Der Betroffene war zuletzt 2023 stationär in einer Klinik in psychiatrischer Behandlung. Wie sich herausstellte, dürfte er in den Tagen vor der Tat über extremen Bluthochdruck geklagt haben und wurde sogar in ein Krankenhaus eingeliefert.

Der akute psychotische Schub wurde allerdings nicht so klar erkannt und außerdem ließ sein Zustand eine Einweisung gegen seinen Willen nicht zu. Er wurde wieder nach Hause entlassen. Dort stach er dann später auf seine schlafende Frau ein.

Kollegin schlug Alarm

Als die 61-Jährige nicht wie gewohnt bei der Arbeit erschien, schlug eine Kollegin Alarm. Als die Polizei am Morgen des 21. August 2025 beim Wohnhaus des Paares eintraf, war es allerdings zu spät. Der Mann saß neben einer abgebrochenen Klinge vor dem Haus auf einem Sessel. Die Frau lag tot am Küchenboden. Gegenüber den Beamten gestand der 65-Jährige gleich vor der Festnahme, dass er einen Mord begangen habe.

 

Aufgrund der klaren Beweislage, der Gutachten und des Geständnisses dauerte die Verhandlung nur kurz.

Nach weniger als zwei Stunden zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück: Sie folgten dem Antrag des Staatsanwaltes auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, nicht rechtskräftig.

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