Ehefrau gestalkt und bedroht: Ex-ÖFB-Teamspieler verurteilt

Ehefrau gestalkt und bedroht: Ex-ÖFB-Teamspieler verurteilt
Ein 38-jähriger Fußballspieler musste sich am Landesgericht Graz verantworten. Er verfolgte seine jetzige Exfrau beharrlich.

32 Anrufe am Tag, zerstörte Möbel, obszöne Emails, die Drohung, dem neuen Partner "den Schädel einzuschlagen" - die Liste an Vorwürfen gegen den prominenten früheren Fußballer (38) ist lang, wie die "Kleine Zeitung" am Montagabend berichtet. 

Die Sachbeschädigung, die gefährliche Drohung sowie der Verfolgungswahn führten schließlich dazu, dass sich der 38-Jährige am Montag vor Gericht verantworten musste. „Ich war in einer totalen Krise“, wird vielfache Nationalteamspieler, der derzeit als Scout in der Bundesliga arbeitet, zitiert. Als seine Frau ihn samt den Kindern verließ, sei einfach alles zusammengebrochen. Er habe es nicht verkraftet und sich dabei selber verloren, gab der Mann an. 

Bereits vor der Verhandlung stimmte der 38-Jährige der Bewährungshilfe zu und nahm auch eine Gesprächstherapie bei der Männerberatungsstelle in Anspruch. „Es geht mir jetzt gut“, versicherte der Angeklagte vor dem Richter. „Ungeschickt“ sei es gewesen. Auch nach den ersten Anzeigen soll der Mann mit dem Stalking weitergemacht hat, schreibt die Kleine Zeitung. „Ich hoffe, dass jetzt Schluss ist. Es gibt hier keinen Promi-Bonus.“

Dem 38-Jährigen wurde anderem auch vorgeworfen, seine mittlerweile geschiedene Frau 30 Minuten mit dem Auto verfolgt zu haben. Er habe ihr nur etwas geben wollen. Außerdem seien es keine 30 Minuten gewesen, antwortete der ehemalige Fußballer vor dem Richter.

Auf die Aussage des Richters, dass er "irgendwas brauche, was sich nach Reue anhört", antwortete der 38-Jährigen, dass es nicht in Ordnung gewesen sei. Die Staatsanwältin klärte den Mann noch darüber auf, wie haarscharf er an einer Haftstrafe vorbeigeschrammt sei.

Eine Geldstrafe von 9000 Euro, eine bedingte Haft von vier Monaten, Schadenersatz von 600 Euro, Prozesskosten, Bewährungshilfe und ein verpflichtendes Anti-Gewalttraining verfügte der Richter schließlich.

Kommentare