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Zoll findet 356.000 Euro bei Passagier im Zug von Salzburg nach Zürich

Gegen einen 50-Jährigen wird wegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermittelt, weil er in einem Zug von Salzburg nach Zürich die Herkunft des Geldes nicht angab.
Bargeld auf einem Tisch

Schweizer Zollbeamte haben bei einem Bahnpassagier im Zug von Salzburg nach Zürich bei einer Kontrolle am Grenzübergang bei Buchs (Kanton St. Gallen) rund 356.000 Euro Bargeld gefunden.

Weil der 50-Jährige keine Angaben zur Herkunft des Geldes machen konnte, ermittelt nun die Kantonspolizei St. Gallen, teilte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Montag mit.

Mann behauptete, ohne Gepäck zu reisen

Bei der Kontrolle am 26. April hatte der 50-jährige Bahnreisende die Frage nach mitgeführten Waren oder Bargeld zunächst verneint. Er gab an, ohne Gepäck zu reisen. Die Zollmitarbeitenden fanden jedoch einen Rucksack unter der Sitzreihe des Mannes, woraufhin dieser eingestand, dass dieser ihm gehöre.

Darin fanden die BAZG-Mitarbeitenden fünf verschlossene Kuverts und eine Geldbörse mit insgesamt 356.000 Euro. Der Mann gab an, dass das Geld nicht ihm gehöre und er lediglich der Bote sei. Aufgrund vorgelegter Dokumente und Aussagen bestehe der Verdacht, dass das Geld in Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnte, so die Schweizer Behörden. Es wurde sichergestellt.

Bargeld muss bei Kontrolle deklariert werden

Bargeld, Fremdwährungen und Wertpapiere dürfen grundsätzlich in unbeschränkter Menge und ohne Anmeldung in die Schweiz eingeführt werden. Barmittel ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken (10.936,13 Euro) müssen bei einer Kontrolle auf Verlangen allerdings deklariert werden, konkret muss man Auskunft zur Person, zum Eigentümer und Empfänger sowie zur Herkunft und Verwendung des Geldes geben. Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung kann das Bargeld vorläufig sichergestellt und der Polizei übergeben werden.

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