Scalahaus: Bedingte Haftstrafen für zwei Ex-Geschäftsführer
Der Prozess fand in Salzburg statt
Zusammenfassung
- Zwei Ex-Geschäftsführer von Scalahaus Holzbau GmbH wurden wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu bedingten Haftstrafen verurteilt.
- Die Insolvenz des Fertighausherstellers verursachte einen Schaden von fast 23 Millionen Euro für über 460 Gläubiger, darunter viele Häuslbauer.
- Betroffene Kunden erhielten im Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil ihrer Anzahlungen zurück, da die Quote sehr gering ausfiel.
Nach der Insolvenz des Salzburger Fertighausanbieters Scalahaus Holzbau GmbH im Frühjahr 2022 sind am Dienstag am Landesgericht Salzburg zwei ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen zu bedingten Haftstrafen in der Höhe von acht und sechs Monaten verurteilt worden.
Sie sollen die Gläubiger - darunter zahlreiche Häuslbauer - um fast 23 Millionen Euro geschädigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Erstangeklagte war zudem wegen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung angeklagt. Von diesem Vorwurf wurde er am Dienstag freigesprochen.
Auch Häuslbauer unter Gläubigern
Scalahaus hatte Ende März 2022 zunächst Insolvenz angemeldet und nur eine Woche später die Schließung des Betriebs angekündigt. In dem Konkursverfahren hatten mehr als 460 Gläubiger Forderungen angemeldet. Darunter befanden sich auch gut 170 Häuslbauer, die teilweise schon Anzahlungen geleistet hatten. Ihre Häuser wurden aber nie geliefert oder fertiggebaut.
Baukosten stiegen
Zum Teil sprangen zwar Fremdfirmen ein, die damals stark gestiegenen Baukosten und die Tatsache, dass viele Bauunternehmen keine Fixpreisgarantie mehr abgeben konnten, verschärften die Lage der Kunden - darunter viele junge Familien - weiter.
Laut Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sollen die zwei bisher unbescholtenen Österreicher die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens herbeigeführt haben, weil sie unter anderem "die Geschäftsbücher so geführt haben, dass ein (jeweils) zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH erheblich erschwert" gewesen sei. Zudem sei teilweise ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt bezogen worden.
Ein Angeklagter geständig
Der Erstangeklagte gestand am ersten Prozesstag am 29. Oktober eine Schuld ein. Laut seinem Verteidiger übernimmt er zum Tatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen "vollständig" die Verantwortung. "Die Aufzeichnungen hätten besser geführt werden sollen." Zum Vorwurf des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung zeige sich sein Mandant damals tatsachengeständig. Laut seinem Anwalt sei er damals aber davon ausgegangen, dass die Schulden gestundet worden sind.
Der Zweitangeklagte hatte sich nicht geständig gezeigt. Seinem Verteidiger zufolge sei der Tatbestand eines grob fehlerhaften Verhaltens nicht erfüllt.
Spätestens ab dem Jahr 2020 habe es im Unternehmen ein ordentliches Reporting gegeben, das auf Liquidität und Erträge verwiesen habe. "Mein Klient ist von der Richtigkeit der Zahlen ausgegangen." Den Vorwurf eines unangemessenen Gehalts wies er zurück.
Geringe Quote im Insolvenzverfahren
Zahlreiche Privatbeteiligte schlossen sich dem Gerichtsverfahren an. Sie wurden am Dienstag auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Betroffene haben aufgrund der geringen Quote im Insolvenzverfahren nur sehr wenig Geld von ihren schon geleisteten Anzahlungen zurückbekommen. Eine Frau gab zum Auftakt des Verfahrens etwa einen Schaden von 79.000 Euro an. Bisher habe sie aufgrund der Quote 904 Euro erhalten.
Kommentare