Letzte Generation: Gericht hebt Strafe für Jedermann-Störung auf
Eine Strafe in der Höhe von 440 Euro hat die Landespolizeidirektion Salzburg gegen drei Aktivisten der Letzten Generation verhängt, weil sie ihrer Ansicht nach bei der Jedermann-Premiere "ungebührlich Lärm erregt" und die Veranstaltung gestört.
Dagegen haben die drei Aktivisten Beschwerde eingelegt - in zwei der drei gemeinsam verhandelten Fällen liegt das schriftliche Urteil der Richterin des Landesverwaltungsgerichts Salzburg vor.
Beide Strafen wurden aufgehoben. "Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt", ließ Richterin Ursula Bergmüller-Hannak wissen.
Die Richterin ist nach der öffentlichen Verhandlung zu der Erkenntnis gelangt, dass die öffentliche Ordnung durch die Aktion der Mitglieder der Letzten Generation nicht gestört wurde.
Von Meinungsfreiheit gedeckt
Darüber hinaus sei es gerechtfertigt, so die Richterin, dass sich die Aktivisten auf "die Ausübung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts von Meinungsfreiheit" berufen und auch dafür nicht zu bestrafen seien.
Die Richterin führte in ihrem Urteil unter Bezugnahme auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention aus, dass dieser "jedermann Kommunikationsfreiheit" garantiere. Demnach auch bei einer Premiere des "Jedermann".
Das Schreien von Klimaparolen in der Dauer von zehn Sekunden ist - auch bei einer Festspiel-Premiere - in Ausübung des angezogenen Grundrechts - noch maßhaltend.
"Begründung folgt unserer Argumentation"
Der emeritierte Anwalt der Klima-Aktivisten, Gerhard Hackenberger, über die Entscheidung: "Die Begründung folgt im Wesentlichen unserer Argumentation, dass nämlich die Aktivisten der Letzten Generation nicht mehr und nicht weniger getan haben, als die von ihnen vertretenen wichtigen Botschaften im Rahmen der im Verfassungsrang stehenden Meinungsfreiheit in die Öffentlichkeit zu tragen."
Am letzten Teil der Begründung übt Hackenberger aber Kritik: "Die Beurteilung, wonach die Aktion "gerade noch" von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, lehne ich entschieden ab."
Der Verfassungsgerichtshof habe in einer Reihe von Fällen ungleich drastischere Aktionen mit wesentlich größerem Störpotenzial als vom Grundrecht gedeckt beurteilt.
Steirischer Richter verhandelt am Donnerstag nicht
Und noch eine - überraschende - Information hatte Hackenberger. Jener steirische Richter des Landesverwaltungsgerichts, der in einem Urteil Klimaleugnung ersten Ranges betrieben hatte, wir zwei für Donnerstag angesetzte Berufungsverhandlungen von Strafen gegen Aktivisten der Letzten Generation nicht abhalten. Diese seien ohne Angabe von Gründen kurzfristig abgesagt worden, sagte der Jurist dem KURIER.
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